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Kurzantwort: Ja, mit Pflegegrad 2 dürfen Sie einen Minijob ausüben, bis zu 603 € im Monat steuerfrei. Das Pflegegeld (347 € im Monat 2026) bleibt unverändert, weil Pflegegeld eine Sozialleistung ist und nicht angerechnet wird. Achtung: Bei Bürgergeld-Empfängern gelten Anrechnungsregeln.
- Minijob-Grenze 2026: 603 € im Monat steuerfrei
- Pflegegeld bleibt: 347 € im Monat (Pflegegrad 2)
- Gesamt netto: bis 950 € im Monat zusätzlich
- Bürgergeld-Anrechnung: 100 € Freibetrag, dann 20 % bis 520 €, dann 30 %
Hinweis zur Begriffs-Verwirrung: „Pflegestufe 2“ wurde 2017 abgeschafft. Heute heißt das „Pflegegrad 2“, die Pflegestärkungsgesetze 2017 haben das System umgestellt. Wer damals Pflegestufe 2 hatte, ist meist heute in Pflegegrad 3 oder 4 (automatische Umstellung). Wir nutzen in diesem Artikel durchgängig den korrekten Begriff Pflegegrad.
Pflegegeld und Minijob: wie passen die zusammen?
Das Pflegegeld nach § 37 SGB XI ist eine Sozialleistung der Pflegekasse, kein Lohn, kein Einkommen im Sinne des Steuerrechts. Es wird gezahlt, weil Pflegebedürftigkeit vorliegt, nicht weil eine Arbeit nicht ausgeübt werden kann.
Bei Pflegegrad 2 erhalten Sie aktuell 347 € im Monat Pflegegeld. Das wird unabhängig von Einkommen, Vermögen oder Arbeitstätigkeit gezahlt. Damit gilt:
- Sie können beliebigen Hinzuverdienst aus Minijob, Anstellung oder Selbstständigkeit haben
- Die Pflegekasse fragt nicht nach Ihrem Einkommen
- Das Pflegegeld wird steuerfrei behandelt (§ 3 Nr. 1a EStG)
Die Minijob-Grenze 2026: 603 € pro Monat
Seit 1. Januar 2026 liegt die Minijob-Grenze bei 603 € im Monat. Die Anhebung erfolgte zusammen mit dem Mindestlohn (13,90 €/h). Bei dieser Grenze gilt:
| Aspekt | Regelung 2026 |
|---|---|
| Verdienstgrenze | 603 € im Monat (7.236 € im Jahr) |
| Sozialversicherung | Nur RV-Pflicht (3,6 % AN-Beitrag) |
| Lohnsteuer | 2 % Pauschalsteuer (zahlt Arbeitgeber) |
| Krankenversicherung | Nicht über Minijob, getrennt versichern |
| Urlaubsanspruch | Wie bei Vollzeit (anteilig) |
| Mindestlohn | 13,90 €/h: gilt auch im Minijob |
Wichtig: Die Grenze gilt pro Person, nicht pro Arbeitgeber. Wer bei zwei Arbeitgebern parallel Minijob ausübt, darf insgesamt 603 € im Monat nicht überschreiten, sonst tritt Sozialversicherungspflicht ein.
Beispielrechnung: Pflegegrad 2 mit Minijob
Frau Schmidt hat Pflegegrad 2 (anerkannt 2024) und arbeitet 10 Stunden pro Woche im Café um die Ecke (leichte Tätigkeit: Kasse, Kaffee servieren). Stundenlohn 13,90 € (Mindestlohn 2026).
- Wochenlohn: 10 × 13,90 € = 139 €
- Monatslohn: 139 € × 4,33 = ca. 602 €
- Das liegt knapp unter der 603-€-Grenze. Mit Mindestlohn sind im Minijob also höchstens rund 10 Wochenstunden möglich.
Frau Schmidts Gesamt-Einkommen pro Monat 2026:
- Pflegegeld Pflegegrad 2: 347 €
- Minijob (10 Stunden je Woche): 602 €
- Witwenrente (Beispiel): 720 €
- Gesamt netto: 1.669 € im Monat
Alles steuerfrei oder pauschalversteuert. Die Pflegekasse fragt nicht nach diesen Beträgen.
Bürgergeld + Minijob + Pflegegeld: die Krux
Wenn Sie zusätzlich zum Pflegegrad 2 noch Bürgergeld (ALG II) beziehen, sieht es anders aus. Das Bürgergeld ist eine bedarfsorientierte Leistung, Hinzuverdienst aus Minijob wird angerechnet.
Die Regeln nach § 11b SGB II:
| Verdienst-Bereich | Freibetrag | Anrechnung |
|---|---|---|
| 0 bis 100 € | 100 € pauschal | 0 € angerechnet |
| 101 bis 520 € | 20 % vom Brutto | 80 % angerechnet |
| 521 bis 603 € | 30 % vom Brutto | 70 % angerechnet |
| 604 bis 1.000 € | 30 % bis 1.000 € | kein Minijob mehr |
Konkretes Beispiel: 603 € Minijob:
- 100 € Grundfreibetrag = 100 € frei
- 420 € (100 bis 520) × 20 % = 84 € Freibetrag
- 83 € (520 bis 603) × 30 % = 24,90 € Freibetrag
- Gesamt-Freibetrag: 208,90 €
- Bürgergeld-Kürzung: 603 € − 208,90 € = 394,10 €
Bürgergeld wird also um 394,10 € gekürzt. Das Pflegegeld bleibt davon unberührt, 347 € im Monat zahlen Sie weiter.
Was Sie bei der Anmeldung beachten müssen
Wenn Sie einen Minijob neben dem Pflegegrad starten:
- Pflegekasse: Keine Meldung nötig, das Pflegegeld läuft unverändert weiter.
- Jobcenter (bei Bürgergeld): Pflicht zur Meldung innerhalb 14 Tagen, Verdienst monatlich mitteilen. Anrechnung erfolgt automatisch.
- Krankenkasse: Bei eigenständiger Krankenversicherung (z. B. freiwillig gesetzlich, privat) ggf. melden: Minijob ändert den Versicherungsstatus meist nicht.
- Rentenversicherung: Anmeldung erfolgt über den Arbeitgeber. Optional: Befreiung von RV-Pflicht beantragen.
- Finanzamt: Keine Steuererklärung wegen des Minijobs (Arbeitgeber zahlt pauschal). Bei Steuererklärung auf andere Gründe: Minijob-Einkommen nicht angeben.
Wann ein Minijob bei Pflegegrad 2 nicht passt
Auch wenn rechtlich erlaubt, in manchen Fällen lohnt sich der Minijob nicht:
- Bei reinen Bürgergeld-Empfängern: Effektiv bleibt von 603 € Minijob nur 208,90 € übrig, Aufwand steht in keinem Verhältnis
- Bei hohem Pflegebedarf: Wer bei Pflegegrad 2 starke Einschränkungen hat, sollte sich nicht weiter belasten, Erschöpfung führt oft zur Verschlechterung
- Bei Erwerbsminderungsrente mit teilweiser EM: Hinzuverdienstgrenzen je nach Bescheid prüfen, bei teilweiser EM gelten teils noch alte Grenzen
- Bei Krankenkassen-Pflicht: Wer freiwillig gesetzlich versichert ist, hat einen Mindest-Beitrag, der durch Minijob nicht reduziert wird
Häufige Fragen zu Minijob und Pflegegrad 2
Darf ich mit Pflegegrad 2 einen Minijob ausüben?
Ja, sowohl als Pflegegeldempfänger als auch als pflegende Angehörige. Pflegegeld nach § 37 SGB XI ist nicht arbeitsabhängig. Pflegegrad 2 bedeutet erhebliche, aber nicht völlige Selbstständigkeits-Einschränkung, Minijob meist möglich.
Wie hoch ist die Minijob-Grenze 2026?
603 € im Monat. Erhöht zum 1. Januar 2026 mit dem Mindestlohn auf 13,90 €/h. Bei Überschreitung tritt Sozialversicherungspflicht ein. Mehrere Minijobs werden zusammengerechnet.
Werden Minijob-Einnahmen auf das Pflegegeld angerechnet?
Nein. Pflegegeld ist Sozialleistung nach § 37 SGB XI und hängt nicht vom Einkommen der Person ab, die gepflegt wird. Anrechnung gibt es nur bei Bürgergeld-Empfängern, auf das Bürgergeld, nicht auf das Pflegegeld.
Was passiert mit der Rentenversicherung beim Minijob?
Minijob ist grundsätzlich rentenversicherungspflichtig, 3,6 % AN-Beitrag (etwa 22 € bei 603 €). Befreiung möglich. Vorteil: zusätzliche Rentenpunkte, anrechenbare Wartezeit. Pflegekassen-Rentenpunkte (0,25 Entgeltpunkte im Jahr) kommen separat dazu.
Was ist der Unterschied zwischen Pflegestufe und Pflegegrad?
Pflegestufen 1-3 wurden 2017 abgeschafft, ersetzt durch Pflegegrade 1-5 (Pflegestärkungsgesetz II). Alte Pflegestufe 2 entspricht heute meist Pflegegrad 3 oder 4, Umstellung automatisch durch die Pflegekassen.
Welche Tätigkeiten passen bei Pflegegrad 2?
Leichte Tätigkeiten ohne körperliche Belastung: Bürotätigkeit, Telefondienst, Datenerfassung, einfache Verkaufstätigkeit, Aushilfe in Bibliotheken. Vermeiden: schwere körperliche Arbeit, Tätigkeiten mit hoher Konzentration über mehrere Stunden.
Zusammenfassung
Ja, mit Pflegegrad 2 dürfen Sie 603 € im Monat als Minijob verdienen. Pflegegeld (347 € im Monat) bleibt unverändert, weil es eine Sozialleistung ist. Insgesamt bis zu 950 € im Monat steuerfrei. Voraussetzung: Sie sind körperlich in der Lage, leichte Tätigkeiten auszuüben.
Achtung bei Bürgergeld-Empfängern: Nur 208,90 € der 603 € bleiben effektiv übrig, der Rest wird auf Bürgergeld angerechnet. Bei Erwerbsminderungsrente seit 2023 unbegrenzter Hinzuverdienst möglich.
Weiterführend: Pflegegeld Minijob 2026 erklärt die Pflegegeld-Seite im Detail. Pflegezuschuss 2026 listet alle Pflegekassen-Leistungen. Altersrente Schwerbehinderung 2026 erklärt den Renten-Vorteil.
Quellen und Hinweise
- § 37 SGB XI, Pflegegeld
- § 8 Abs. 1 SGB IV, Minijob-Definition
- § 11b SGB II, Anrechnung bei Bürgergeld
- § 3 Nr. 1a EStG: Steuerfreiheit Pflegegeld
- Minijob-Zentrale der Deutschen Rentenversicherung
- BMG, Pflegeleistungen
Alle Angaben wurden im Mai 2026 recherchiert. Dieser Artikel ersetzt keine individuelle Beratung, bei komplexen Fällen Pflegekasse, Jobcenter und ggf. Steuerberater hinzuziehen.




