Ihr Vater sitzt seit dem Frühjahr die meiste Zeit allein in der Wohnung. Sie arbeiten bis 16 Uhr. Zwei Tage in der Woche, an denen jemand anderes den Tag strukturiert, wären eine Entlastung für beide.
Bei der Frage nach dem Preis wird es unübersichtlich. Tagessatz, Fahrdienst, Mittagessen und Investitionskosten stehen getrennt auf der Rechnung. Die Pflegekasse zahlt nur einen Teil davon.
Auf einen Blick
Tagespflege wird pro Besuchstag abgerechnet. Der Tagessatz liegt je nach Einrichtung und Region zwischen 40 und 100 Euro, häufig um 65 Euro. Darin enthalten sind Betreuung und Pflege; Fahrdienst, Verpflegung und Investitionskosten kommen hinzu. Die Pflegekasse übernimmt ab Pflegegrad 2 einen monatlichen Höchstbetrag nach § 41 SGB XI, den Rest trägt der Haushalt.
- Tagessatz
- Je nach Einrichtung und Region 40 bis 100 Euro pro Besuchstag, in vielen Häusern um 65 Euro
- Wer zahlt was
- Ab Pflegegrad 2 trägt die Pflegekasse den Pflege- und Betreuungsanteil bis zu einem Monatshöchstbetrag nach § 41 SGB XI; Verpflegung und Investitionskosten bleiben beim Haushalt
- Demo-Partner
- Tagespflege Lindenhof (Demo) in Halle (Saale), 20 Plätze, eigener Fahrdienst
- Reaktionszeit
- Rückmeldung auf Anfragen innerhalb eines Werktags, nach Unternehmensangaben
Woraus sich die Kosten der Tagespflege zusammensetzen
Tagespflege wird nicht pauschal im Monat abgerechnet, sondern pro Besuchstag. Wer zweimal in der Woche kommt, zahlt weniger als jemand, der fünf Tage bucht.
Auf der Rechnung stehen mehrere Posten getrennt: der Tagessatz für Betreuung und Pflege, der Fahrdienst, die Verpflegung und die Investitionskosten. Investitionskosten sind der Anteil, den die Einrichtung für Gebäude und Ausstattung auf die Gäste umlegt.
Diese Trennung entscheidet über Ihren Eigenanteil. Die Pflegekasse übernimmt den Pflege- und Betreuungsanteil, nicht aber Essen und Investitionskosten. Diese beiden Posten bleiben unabhängig vom Pflegegrad bei Ihnen.
Tagespflege-Kosten berechnen: in zwei Angaben zum Eigenanteil
Eigenanteil für die Tagespflege überschlagen
Wählen Sie den Pflegegrad und die Stunden, die pro Woche gebraucht werden. Der Rechner stellt den kalkulierten Betreuungskosten den monatlichen Höchstbetrag der Pflegekasse gegenüber und weist die Differenz aus.
Hinterlegt sind 16 Euro je Betreuungsstunde sowie die Monatsbeträge 721, 1.357, 1.685 und 2.085 Euro für die Pflegegrade 2 bis 5. Das sind ausdrücklich hinterlegte Beispielwerte für diese Demo-Seite, Stand September 2026; sie müssen vor der Veröffentlichung gegen die aktuellen Beträge der Pflegekasse nach § 41 SGB XI und gegen die Preisliste der Einrichtung geprüft werden. Der Rechner multipliziert die Wochenstunden mit dem Stundensatz und dem Faktor 4,3 für die Wochen je Monat. Das Ergebnis ist eine Schätzung und keine Kostenzusage; Verpflegung und Investitionskosten sind darin nicht enthalten.
Was das Ergebnis für Ihren Haushalt bedeutet
Ein Ergebnis von null Euro heißt nicht, dass die Tagespflege nichts kostet. Der Rechner bildet nur den Pflege- und Betreuungsanteil ab. Essen und Investitionskosten stehen daneben auf der Rechnung.
Umgekehrt gilt: Der Betrag nach § 41 SGB XI ist ein eigenes Budget. Er wird weder auf das Pflegegeld noch auf die ambulante Sachleistung angerechnet. Wer ihn nicht nutzt, verschenkt ihn: übertragen lässt er sich nicht.
| Leistung | Wer zahlt | Ungefähre Höhe |
|---|---|---|
| Tagessatz für Betreuung und Pflege | Pflegekasse ab Pflegegrad 2, bis zum Monatshöchstbetrag nach § 41 SGB XI | 40 bis 100 Euro je Besuchstag, in vielen Häusern um 65 Euro |
| Fahrdienst, Abholung und Rückfahrt | Pflegekasse, aus demselben Monatshöchstbetrag | Etwa 5 bis 15 Euro je Fahrt, abhängig von der Entfernung |
| Mittagessen und Verpflegung | Haushalt selbst, kein Anteil der Pflegekasse | Etwa 6 bis 12 Euro je Besuchstag |
| Investitionskosten für Gebäude und Ausstattung | Haushalt selbst; einzelne Bundesländer bezuschussen sie auf Antrag | Etwa 3 bis 15 Euro je Besuchstag, je nach Haus |
| Entlastungsbetrag | Pflegekasse, zusätzlich und schon ab Pflegegrad 1 | Monatlicher Betrag nach § 45b SGB XI; aktuelle Höhe bei der Pflegekasse erfragen |
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Tagespflege Lindenhof (Demo) im Profil
Tagespflege Lindenhof (Demo)
Tagespflege mit 20 Plätzen und eigenem Fahrdienst in Halle (Saale)
- Seit
- 2014
- Leistungen
- Betreuung und Pflege an Werktagen, Frühstück und Mittagessen, Fahrdienst, Bewegungs- und Gedächtnisangebote, Unterstützung beim Antrag auf einen Pflegegrad
- Gebiet
- Halle (Saale) und angrenzender Saalekreis
- Erreichbarkeit
- Montag bis Freitag von 8 bis 16 Uhr telefonisch, Anfragen über das Formular jederzeit
- Reaktionszeit
- Rückmeldung auf Anfragen innerhalb eines Werktags, nach Unternehmensangaben
- Verantwortlich
- Pflegedienstleitung: Beispielname (Demo). Im Live-Artikel durch die tatsächlich verantwortliche Person ersetzen.
Für wen die Tagespflege Lindenhof (Demo) passt und für wen nicht
Passt, wenn
- Ihr Angehöriger tagsüber allein ist, weil Sie berufstätig sind oder selbst Stunden ohne Pflege brauchen
- mindestens Pflegegrad 2 vorliegt, damit der Betrag nach § 41 SGB XI für die Tagespflege genutzt werden kann
- die Wohnung in Halle (Saale) oder im angrenzenden Saalekreis liegt, weil der Fahrdienst nur dort fährt
Passt nicht, wenn
- Betreuung am Wochenende, nachts oder rund um die Uhr gebraucht wird: Das Haus ist werktags von 8 bis 16 Uhr geöffnet und hat 20 Plätze, die zeitweise vollständig belegt sind
- eine Beatmung, eine intensivpflegerische Versorgung oder eine beschützende Unterbringung bei starkem Weglaufdrang nötig ist; dafür fehlen dem Haus nach eigenen Angaben Personal und bauliche Voraussetzungen
Häufige Fragen zu den Kosten der Tagespflege
Wie hoch ist der Eigenanteil bei einer Tagespflege?
Der Eigenanteil ist die Differenz zwischen der Rechnung der Einrichtung und dem Betrag, den die Pflegekasse nach § 41 SGB XI im Monat übernimmt. Er hängt an drei Größen: dem Tagessatz des Hauses, der Zahl der Besuchstage und dem Pflegegrad. Verpflegung und Investitionskosten zahlen Sie in jedem Fall selbst. Wer den Kassenbetrag nicht ausschöpft, hat entsprechend weniger Eigenanteil.
Was zahlt die Krankenkasse bei der Tagespflege?
Die Krankenkasse zahlt die Tagespflege nicht, zuständig ist die Pflegekasse. Beide sitzen unter einem Dach, sind aber getrennte Träger: Die Krankenkasse übernimmt Behandlungspflege wie Verbandwechsel oder Medikamentengabe nach ärztlicher Verordnung, die Pflegekasse die teilstationäre Tagespflege nach § 41 SGB XI. Den Antrag für die Tagespflege stellen Sie deshalb bei der Pflegekasse.
Wie oft darf man in die Tagespflege?
Eine gesetzliche Obergrenze für die Zahl der Besuchstage gibt es nicht. Begrenzt wird die Nutzung durch den monatlichen Höchstbetrag der Pflegekasse und durch die freien Plätze der Einrichtung. Üblich sind zwei bis fünf Tage in der Woche. Wer mehr Tage bucht, als der Betrag deckt, zahlt diese Tage selbst oder setzt den Entlastungsbetrag dafür ein.
Welche Pflegestufe braucht man für eine Tagespflege?
Ab Pflegegrad 2 zahlt die Pflegekasse die Tagespflege. Pflegestufen gibt es seit 2017 nicht mehr, an ihre Stelle sind fünf Pflegegrade getreten. Mit Pflegegrad 1 dürfen Sie eine Tagespflege besuchen, es besteht aber kein Anspruch nach § 41 SGB XI; nutzbar ist dann nur der Entlastungsbetrag. Ohne Pflegegrad tragen Sie die Kosten vollständig selbst.
Was sind die Vor- und Nachteile der Tagespflege?
Der Vorteil: Der Pflegebedürftige wohnt weiter zu Hause und hat tagsüber Struktur und Gesellschaft, die Angehörigen bekommen planbare Stunden für Beruf oder Erholung. Der Nachteil: Für Verpflegung und Investitionskosten bleibt ein Eigenanteil, die Zeiten sind an den Betrieb der Einrichtung gebunden, und das frühe Aufstehen für den Fahrdienst fällt manchen Gästen schwer.
Kontakt zu Tagespflege Lindenhof (Demo)
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Oder rufen Sie direkt an: 0345 2345678 · Montag bis Freitag von 8 bis 16 Uhr
