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Pflegekompass
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Was gilt bei der Pflegeübernahme eines Angehörigen?

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Pflegekompass-LeserEingereichte Frage

Gefragt 14. Juni 2026 um 04:15

Das gilt für die Pflegeübernahme?

1 Antwort

Daniel Lepper
Daniel LepperExperte

Pflegefachkraft außerklinische Intensivpflege

Geantwortet vor 12 Std.

Hallo, "Pflegeübernahme" ist kein fester Rechtsbegriff — gemeint ist meist: Ein Angehöriger übernimmt die häusliche Pflege offiziell. Damit das in der Pflegekasse hinterlegt wird und Ansprüche entstehen, brauchst du diese Bausteine: 1. Pflegegrad muss vorliegen. Ohne Pflegegrad keine Leistungen. Antrag formlos bei der Pflegekasse (§ 33 SGB XI), dann kommt der Medizinische Dienst zur Begutachtung. 2. Pflegeperson wird benannt. Im Antrag oder per Formular der Pflegekasse trägst du ein, wer die Pflege übernimmt. Voraussetzung nach § 19 SGB XI: mindestens 10 Stunden Pflege pro Woche, verteilt auf mindestens 2 Tage, und die Pflege erfolgt nicht erwerbsmäßig. 3. Pflegegeld fließt an die pflegebedürftige Person (nicht direkt an dich). Sie kann es frei weitergeben — das ist Familiensache. Beträge 2026: PG 2 = 347 €, PG 3 = 599 €, PG 4 = 800 €, PG 5 = 990 €. Was du als Pflegeperson zusätzlich bekommst: - Rentenversicherungs-Beiträge zahlt die Pflegekasse, wenn du mindestens 10 Stunden/Woche pflegst und höchstens 30 Stunden/Woche erwerbstätig bist (§ 44 SGB XI). Höhe gestaffelt nach Pflegegrad und Leistungsart. - Unfallversicherung über die Berufsgenossenschaft, beitragsfrei für dich. - Arbeitslosenversicherung bei Aufgabe einer Beschäftigung. - Pflegeunterstützungsgeld bis zu 10 Arbeitstagen pro Jahr und Angehörigem bei akuter Pflegesituation (§ 44a SGB XI). - Pflegezeit (bis 6 Monate, § 3 PflegeZG) und Familienpflegezeit (bis 24 Monate auf min. 15 Std./Woche, § 2 FPflegeZG) für arbeitsrechtliche Freistellung. Pflichten: Halbjährlicher Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI bei Pflegegeldbezug (PG 2/3 halbjährlich, PG 4/5 vierteljährlich). Wird der versäumt, kann das Pflegegeld gekürzt oder gestrichen werden. Mein Tipp aus der Praxis: Bevor du dich offiziell als Pflegeperson eintragen lässt, mach mit der Pflegeberatung nach § 7a SGB XI einen Termin — die rechnen dir konkret aus, was bei deinem Stunden- und Einkommens-Mix unterm Strich rauskommt. Das ist kostenlos und spart später Frust bei der Rente. Welche Konstellation steht bei dir konkret an — wer pflegt wen, und gibt es schon einen Pflegegrad?
Examinierter Gesundheits- und Krankenpfleger mit 15+ Jahren Erfahrung in der Intensiv- und häuslichen Pflege.Zum Profil
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