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Pflegekompass
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Vorsorgevollmacht ausfüllen — wer hilft mir kostenlos dabei?

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Pflegekompass-LeserEingereichte Frage

Gefragt 16. Mai 2026 um 04:15

Wer hilft beim Ausfüllen einer Vorsorgevollmacht? Betreuungsstellen beraten Betroffene, Angehörige oder Interessierte zum Thema Betreuungsrecht. Über eine Betreuungsstelle in Ihrer Nähe erhalten Sie zudem Hilfe beim Erteilen einer Vorsorgevollmacht sowie Betreuungs- und Patientenverfügung.

1 Antwort

Tobias Grundmann
Tobias GrundmannExperte

Experte für Pflegerecht

Geantwortet vor 29 Tagen

Für die Vorsorgevollmacht gibt es mehrere kostenlose oder günstige Anlaufstellen — je nachdem, wie viel Beratung du brauchst und ob das Dokument am Ende notariell beglaubigt sein soll. Die wichtigsten Anlaufstellen: - Betreuungsbehörde deiner Stadt oder deines Landkreises: Hier bekommst du nicht nur Beratung, sondern die Behörde kann deine Unterschrift auf der Vorsorgevollmacht auch öffentlich beglaubigen (§ 7 Betreuungsorganisationsgesetz). Kosten: 10 Euro pauschal. Das reicht für die meisten Zwecke — auch fürs Grundbuchamt, sofern keine Immobilientransaktion ansteht. - Pflegestützpunkt oder Pflegeberatung nach § 7a SGB XI: Beratung kostenlos, oft auch zu Hause. Hilfreich, wenn Vollmacht, Patientenverfügung und Betreuungsverfügung im Paket besprochen werden sollen. - Sozialverbände (VdK, SoVD, Caritas, Diakonie): Für Mitglieder kostenlose Beratung, viele bieten auch Formularhilfe an. - Notar: Pflicht nur, wenn die Vollmacht Immobiliengeschäfte oder Aufnahme/Aufgabe eines Handelsgewerbes umfassen soll (§ 29 GBO). Kosten richten sich nach Vermögen, meist 60 bis mehrere hundert Euro. Praktischer Ablauf, der sich bewährt: 1. Formular vom Bundesjustizministerium herunterladen (kostenlos auf bmj.de — Vordruck Vorsorgevollmacht plus Erläuterungen). 2. In Ruhe ausfüllen, idealerweise gemeinsam mit der bevollmächtigten Person. 3. Termin bei der Betreuungsbehörde zur Unterschriftsbeglaubigung (10 Euro). 4. Optional: Registrierung im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer (einmalig ca. 18 Euro online). So findet das Betreuungsgericht die Vollmacht im Ernstfall. Worauf du achten solltest: Die Vollmacht sollte ausdrücklich die Bereiche Gesundheitssorge, Aufenthaltsbestimmung, Vermögenssorge und Post-/Behördenangelegenheiten benennen. Allgemeine Formulierungen wie "in allen Angelegenheiten" werden von Banken und Ärzten oft nicht akzeptiert. Wenn der Vollmachtgeber bereits an Demenz erkrankt ist, wird es heikel: Die Geschäftsfähigkeit muss zum Zeitpunkt der Unterschrift gegeben sein. In solchen Fällen besser ein ärztliches Attest am selben Tag einholen lassen — sonst kann die Vollmacht später angefochten werden. Diese Auskunft ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.
Fachlicher Prüfer für Pflegerecht, Leistungsansprüche und Antragsverfahren nach SGB XI.Zum Profil
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