Zum Hauptinhalt springen
Pflegekompass
RechtlichesEingereichte Frage
1 Ansicht

Verhinderungspflege über 2 ganze Tage — wird das Pflegegeld gekürzt?

P
Pflegekompass-LeserEingereichte Frage

Gefragt 14. Juni 2026 um 04:15

Und wenn man 2 ganze Tage Verhinderungspflege beantragt, wird das Pflegegeld nicht gekürzt? Es sind dann ja so gesehen, der erste und der letzte Tag.😊

1 Antwort

Tobias Grundmann
Tobias GrundmannExperte

Experte für Pflegerecht

Geantwortet vor 12 Std.

Ja, bei zwei aufeinanderfolgenden Tagen Verhinderungspflege bleibt das Pflegegeld unverändert. Der erste und der letzte Tag einer Verhinderungspflege werden von den Pflegekassen voll gezahlt — und bei genau zwei Tagen sind das eben genau diese beiden Tage. Die Kürzung greift erst, wenn ein "Zwischentag" entsteht: also ab dem dritten Tag einer durchgehenden Verhinderungspflege. Beispiel: - 2 Tage VP (Sa + So): Pflegegeld läuft beide Tage voll weiter - 3 Tage VP (Fr + Sa + So): Freitag voll, Samstag halbiert, Sonntag voll - 7 Tage VP (Urlaub): erster und letzter Tag voll, die 5 Tage dazwischen werden halbiert Hintergrund ist die in der Praxis durch die Pflegekassen angewendete Logik zu § 39 SGB XI: An Tagen, an denen die häusliche Pflege durch die normale Pflegeperson "ganztägig" entfällt, wird das Pflegegeld halbiert. Der erste und letzte Tag gelten als Übergangstage und werden voll gezahlt. Bei stundenweiser Verhinderungspflege unter 8 Stunden am Tag bleibt das Pflegegeld ebenfalls unberührt — das ist nochmal eine andere Konstellation, falls das später relevant wird.
Fachlicher Prüfer für Pflegerecht, Leistungsansprüche und Antragsverfahren nach SGB XI.Zum Profil
Teilen:WhatsAppFacebook

Ihre Antwort

Keine Anmeldung nötig

Ähnliche Fragen

Andere haben Folgendes gefragt — vielleicht ist die Antwort auch für Sie hilfreich.