Zum Hauptinhalt springen
Pflegekompass
RechtlichesEingereichte Frage
0 Ansichten

Kann ich eine Vorsorgevollmacht selbst schreiben?

P
Pflegekompass-LeserEingereichte Frage

Gefragt 14. Mai 2026 um 04:15

Kann man eine Vorsorgevollmacht auch selbst schreiben? Es gibt keine Vorgabe, wie Sie die Vorsorgevollmacht. Mehr erfahren erstellen sollen. Sie können es handschriftlich tun, den Computer benutzen oder den Text einer anderen Person diktieren und schreiben lassen.

1 Antwort

Tobias Grundmann
Tobias GrundmannExperte

Experte für Pflegerecht

Geantwortet 14.5.2026

Ja, eine Vorsorgevollmacht kannst du selbst aufsetzen — handschriftlich, am Computer oder diktiert. Eine bestimmte Form schreibt das Gesetz nicht vor (§ 167 Abs. 2 BGB). Was zählt, ist der Inhalt und deine Unterschrift. Damit die Vollmacht im Ernstfall auch wirklich greift, sollten ein paar Punkte drinstehen: - Vollständiger Name, Geburtsdatum und Adresse von dir (Vollmachtgeber) und der bevollmächtigten Person - Klare Aufzählung der Bereiche, für die die Vollmacht gilt: Gesundheitssorge, Aufenthaltsbestimmung, Vermögensangelegenheiten, Behördenkontakt, Post, Wohnungsangelegenheiten - Ausdrückliche Erlaubnis für gesundheitliche Eingriffe mit Lebensgefahr und freiheitsentziehende Maßnahmen (§ 1829 BGB, § 1831 BGB) — sonst darf der Bevollmächtigte hier nicht entscheiden - Ort, Datum, deine eigenhändige Unterschrift Wichtig in der Praxis: Banken akzeptieren private Vorsorgevollmachten oft nicht ohne Weiteres. Viele Kreditinstitute bestehen auf ihren eigenen Bankvollmacht-Formularen. Wenn dein Bevollmächtigter auf dein Konto zugreifen können soll, gehst du am besten zusätzlich mit ihm zur Bank und unterschreibst dort. Soll die Vollmacht auch Immobiliengeschäfte, Grundbuch-Eintragungen oder Aufnahme von Krediten umfassen, ist eine notarielle Beurkundung Pflicht (§ 29 GBO). Eine Beglaubigung der Unterschrift — günstiger als Beurkundung — bekommst du bei der Betreuungsbehörde deiner Stadt für 10 € (§ 7 BtOG). Das reicht für die meisten Alltagssituationen und wird von Behörden und Heimen problemlos akzeptiert. Sinnvolle Ergänzungen, die du gleich mitregeln kannst: - Patientenverfügung (§ 1827 BGB) — legt fest, welche medizinischen Maßnahmen du am Lebensende willst oder ablehnst - Betreuungsverfügung — wer als gerichtlicher Betreuer eingesetzt werden soll, falls die Vollmacht doch nicht greift Eintragung im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer (vorsorgeregister.de) für ca. 20 €. Damit findet das Betreuungsgericht im Ernstfall die Vollmacht innerhalb von Minuten. Vordrucke gibt es kostenlos beim Bundesjustizministerium (bmj.de) — das ist eine solide Grundlage, die du an deine Situation anpassen kannst. Diese Auskunft ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.
Fachlicher Prüfer für Pflegerecht, Leistungsansprüche und Antragsverfahren nach SGB XI.Zum Profil
Teilen:WhatsAppFacebook

Ihre Antwort

Keine Anmeldung nötig

Ähnliche Fragen

Andere haben Folgendes gefragt — vielleicht ist die Antwort auch für Sie hilfreich.