Was eine Bestattung ungefähr kostet.
Nach einem Todesfall müssen Angehörige schnell entscheiden. Der Rechner zeigt die Kosten als Spanne, von der einfachsten Ausführung bis zum üblichen Betrag, und was nach Sterbegeld oder Versicherung bleibt.
Ohne Anmeldung. Das Ergebnis ist eine Orientierung, keine Entscheidung der Behörde.

Welche Gräber es gibt und was sie kosten, regelt die Satzung Ihres Friedhofs.
Die Trauerhalle ist schon eingerechnet. Alles Weitere tragen Sie laut Angebot ein.
Für diese Posten gibt es keine belegten Richtwerte. Leere Felder zählen nicht mit.
Für die ganze Ruhezeit, falls Sie eine Gärtnerei beauftragen.
Etwa Aufpreis für Sarg oder Urne, Überführung, Sterbeurkunden.
2.492 bis 3.500 €
Unten steht die einfachste Ausführung nach Richtwerten aus Sachsen-Anhalt plus Ihre Posten, oben der Vergleichswert der Stiftung Warentest plus Ihre Zusatzposten. Wünsche, Region und Friedhof können die Kosten deutlich erhöhen. Werte 2025 und 2026, Stand 18.10.2026. Eine Orientierung, keine Entscheidung der Behörde und kein Angebot.
Wer die Beerdigung bezahltBestatter nach den Richtwerten des Landkreises Börde, ermittelt im Februar 2026 bei Bestattern vor Ort (zusammen 1.750 € für eine Feuer- und 2.200 € für eine Erdbestattung): Leichenschau und Todesbescheinigung 250 €, Sarg mit Innenausstattung 450 €, Waschen, Einkleiden, Einsargen 120 €, Kühlung, im Schnitt drei Tage 50 €, Nutzung der Trauerhalle 130 €, Einfachster Blumenschmuck 50 €, Sarg- oder Urnenträger 50 €, Herrichten der Grabstelle 80 €, Urne, einfach 150 €, Überführung zum Krematorium und Einäscherung 420 €.
Friedhof am Beispiel der Gebührensatzung der Stadt Burg von 2025: Grabnutzung Urnenreihengrab für 25 Jahre 58,50 €, Friedhofsunterhaltungsgebühr 683 €. Jede Gemeinde hat eigene Gebühren; fragen Sie die Friedhofsverwaltung nach der Satzung.
So rechnet der Bestattungsrechner.
So rechnet der Rechner
Der Rechner erfindet keine Preise. Für die Leistungen des Bestatters nutzt er die Richtwerte, die der Landkreis Börde im Februar 2026 bei Bestattern vor Ort für die einfachste Ausführung ermittelt hat. Für den Friedhof nimmt er als Beispiel die Gebührensatzung der Stadt Burg von 2025. Beides zusammen ergibt den unteren Wert. Den oberen Wert bildet die Angabe der Stiftung Warentest für die jeweilige Bestattungsart. Posten, für die es keine belegten Werte gibt, tragen Sie selbst ein.
Ein Beispiel: Eine Feuerbestattung mit Trauerfeier im Urnenreihengrab kostet beim Bestatter in einfachster Ausführung 1.750 Euro. Auf dem Friedhof in Burg kommen 58,50 Euro für das Grab und 683 Euro Friedhofsunterhaltungsgebühr hinzu. Das ergibt rund 2.492 Euro. Die Stiftung Warentest nennt für eine Urnenbestattung mit Grab im Schnitt 3.500 Euro.
Welche Posten anfallen
Zu den Kosten des Bestatters gehören Leichenschau und Todesbescheinigung, Sarg, Versorgung des Verstorbenen, Kühlung, Träger und bei der Feuerbestattung Urne, Überführung und Einäscherung. Der Friedhof verlangt Gebühren für das Grab und die Beisetzung, oft auch für die Trauerhalle. Dazu kommen persönliche Posten wie Traueranzeige, Redner, Bewirtung, Grabstein und Grabpflege. Bitten Sie den Bestatter um einen Kostenvoranschlag, der eigene Leistungen und Gebühren getrennt ausweist. Wie Sie die eigene Bestattung vorab regeln, erklärt der Ratgeber Bestattungsvorsorge.
Wer zahlt
Die Kosten tragen zuerst die Erben, bezahlt wird aus dem Nachlass (§ 1968 BGB). Ist von ihnen nichts zu bekommen, zahlen die Unterhaltspflichtigen, vor allem Ehepartner und Kinder (§ 1615 Abs. 2 BGB). Wer die Bestattung veranlassen muss, regelt das Bestattungsgesetz des Landes; die Unterschiede zeigt der Ratgeber Bestattungsrecht im Bundesländer-Vergleich. Welche Leistungen es aus Anlass des Todes gibt, steht im Ratgeber Sterbegeld.
Wenn das Geld nicht reicht
Ist den Verpflichteten die Zahlung nicht zuzumuten, übernimmt das Sozialamt die erforderlichen Kosten einer Bestattung (§ 74 SGB XII). Zuerst werden Nachlass und Leistungen wie eine Sterbegeldversicherung eingesetzt, dann prüft das Amt Einkommen und Vermögen. Bewirtung und Traueranzeige gehören nach der Richtlinie des Landkreises Börde nicht dazu. Wie der Antrag läuft, erklärt der Ratgeber Sozialbestattung; den Überblick gibt die Seite Bestattung und Sterbevorsorge.
Häufige Fragen
Ihre Frage ist nicht dabei? Rufen Sie uns an: 0345 5646 3043
Was kostet eine Bestattung?
Was kostet die einfachste Bestattung?
Wer muss die Beerdigung bezahlen?
Kann man Bestattungskosten von der Steuer absetzen?
Wird ein Sterbegeld angerechnet?
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