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Was eine Bestattung ungefähr kostet.

Nach einem Todesfall müssen Ange­hö­rige schnell entscheiden. Der Rechner zeigt die Kosten als Spanne, von der einfachsten Ausfüh­rung bis zum üblichen Betrag, und was nach Ster­be­geld oder Versi­che­rung bleibt.

Ohne Anmeldung. Das Ergebnis ist eine Orientierung, keine Entscheidung der Behörde.

Welche Bestattung ist geplant?
  • Urnenreihengrab
  • Urnenwahlgrab, eine Stelle
  • Urnengemeinschaftsanlage

Welche Gräber es gibt und was sie kosten, regelt die Satzung Ihres Friedhofs.

Ist eine Trauerfeier geplant?

Die Trauerhalle ist schon eingerechnet. Alles Weitere tragen Sie laut Angebot ein.

Weitere Kosten, soweit bekannt

Für diese Posten gibt es keine belegten Richtwerte. Leere Felder zählen nicht mit.

Für die ganze Ruhezeit, falls Sie eine Gärtnerei beauftragen.

Etwa Aufpreis für Sarg oder Urne, Überführung, Sterbeurkunden.

Gibt es Sterbegeld, eine Versicherung oder einen Vorsorgevertrag?
Ihre Bestattungs­kosten, grob geschätzt

2.492 bis 3.500 €

Bestatter, einfachste Ausführung1.750 €
Friedhofs­gebühren im Beispiel741,50 €
Stiftung Warentest: Urnenbestattung mit Grab im Schnitt3.500 €

Unten steht die einfachste Ausführung nach Richtwerten aus Sachsen-Anhalt plus Ihre Posten, oben der Vergleichswert der Stiftung Warentest plus Ihre Zusatzposten. Wünsche, Region und Friedhof können die Kosten deutlich erhöhen. Werte 2025 und 2026, Stand 18.10.2026. Eine Orientierung, keine Entscheidung der Behörde und kein Angebot.

Wer die Beerdigung bezahlt
So ist gerechnet

Bestatter nach den Richtwerten des Landkreises Börde, ermittelt im Februar 2026 bei Bestattern vor Ort (zusammen 1.750 € für eine Feuer- und 2.200 € für eine Erdbestattung): Leichenschau und Todesbescheinigung 250 €, Sarg mit Innenausstattung 450 €, Waschen, Einkleiden, Einsargen 120 €, Kühlung, im Schnitt drei Tage 50 €, Nutzung der Trauerhalle 130 €, Einfachster Blumenschmuck 50 €, Sarg- oder Urnenträger 50 €, Herrichten der Grabstelle 80 €, Urne, einfach 150 €, Überführung zum Krematorium und Einäscherung 420 €.

Friedhof am Beispiel der Gebührensatzung der Stadt Burg von 2025: Grabnutzung Urnenreihengrab für 25 Jahre 58,50 €, Friedhofsunterhaltungsgebühr 683 €. Jede Gemeinde hat eigene Gebühren; fragen Sie die Friedhofs­verwaltung nach der Satzung.

Wenn das Geld nicht reichtZuerst zahlen die Erben aus dem Nachlass (§ 1968 BGB). Ist den Verpflichteten die Zahlung nicht zuzumuten, übernimmt das Sozialamt die erforderlichen Kosten einer Bestattung (§ 74 SGB XII). Heben Sie alle Rechnungen auf. Wie das Amt Einkommen und Vermögen prüft, erklärt der Ratgeber Sozialbestattung.
SteuerErben ziehen bei der Erbschaftsteuer für Bestattung, Grabmal und Grabpflege ohne Nachweis pauschal 15.000 Euro ab (§ 10 Abs. 5 Nr. 3 ErbStG). Bei der Einkommensteuer können Bestattungskosten eine außergewöhnliche Belastung sein, wenn Sie sie zwangsläufig tragen; das Finanzamt zieht eine zumutbare Belastung ab (§ 33 EStG). Ob und in welcher Höhe, entscheidet das Finanzamt im Einzelfall.
QuellenLandkreis Börde, Bestattungskostenrichtlinie 2026, Anlage 17, gültig ab 01.05.2026; Stadt Burg, Friedhofsgebührensatzung, beschlossen am 23.04.2025; Stiftung Warentest, Sterbegeldversicherung, 17.01.2024, geändert 20.03.2025; § 1968 BGB, § 74 SGB XII, § 33 EStG, § 10 ErbStG.

So rechnet der Bestattungs­rechner.

So rechnet der Rechner

Der Rechner erfindet keine Preise. Für die Leistungen des Bestatters nutzt er die Richtwerte, die der Landkreis Börde im Februar 2026 bei Bestattern vor Ort für die einfachste Ausführung ermittelt hat. Für den Friedhof nimmt er als Beispiel die Gebührensatzung der Stadt Burg von 2025. Beides zusammen ergibt den unteren Wert. Den oberen Wert bildet die Angabe der Stiftung Warentest für die jeweilige Bestattungsart. Posten, für die es keine belegten Werte gibt, tragen Sie selbst ein.

Ein Beispiel: Eine Feuerbestattung mit Trauerfeier im Urnenreihengrab kostet beim Bestatter in einfachster Ausführung 1.750 Euro. Auf dem Friedhof in Burg kommen 58,50 Euro für das Grab und 683 Euro Friedhofsunterhaltungsgebühr hinzu. Das ergibt rund 2.492 Euro. Die Stiftung Warentest nennt für eine Urnenbestattung mit Grab im Schnitt 3.500 Euro.

Welche Posten anfallen

Zu den Kosten des Bestatters gehören Leichenschau und Todesbescheinigung, Sarg, Versorgung des Verstorbenen, Kühlung, Träger und bei der Feuerbestattung Urne, Überführung und Einäscherung. Der Friedhof verlangt Gebühren für das Grab und die Beisetzung, oft auch für die Trauerhalle. Dazu kommen persönliche Posten wie Traueranzeige, Redner, Bewirtung, Grabstein und Grabpflege. Bitten Sie den Bestatter um einen Kostenvoranschlag, der eigene Leistungen und Gebühren getrennt ausweist. Wie Sie die eigene Bestattung vorab regeln, erklärt der Ratgeber Bestattungsvorsorge.

Wer zahlt

Die Kosten tragen zuerst die Erben, bezahlt wird aus dem Nachlass (§ 1968 BGB). Ist von ihnen nichts zu bekommen, zahlen die Unterhaltspflichtigen, vor allem Ehepartner und Kinder (§ 1615 Abs. 2 BGB). Wer die Bestattung veranlassen muss, regelt das Bestattungsgesetz des Landes; die Unterschiede zeigt der Ratgeber Bestattungsrecht im Bundesländer-Vergleich. Welche Leistungen es aus Anlass des Todes gibt, steht im Ratgeber Sterbegeld.

Wenn das Geld nicht reicht

Ist den Verpflichteten die Zahlung nicht zuzumuten, übernimmt das Sozialamt die erforderlichen Kosten einer Bestattung (§ 74 SGB XII). Zuerst werden Nachlass und Leistungen wie eine Sterbegeldversicherung eingesetzt, dann prüft das Amt Einkommen und Vermögen. Bewirtung und Traueranzeige gehören nach der Richtlinie des Landkreises Börde nicht dazu. Wie der Antrag läuft, erklärt der Ratgeber Sozialbestattung; den Überblick gibt die Seite Bestattung und Sterbevorsorge.

Häufige Fragen

Ihre Frage ist nicht dabei? Rufen Sie uns an: 0345 5646 3043

Was kostet eine Bestattung?
Nach Angaben der Stiftung Warentest zwischen etwa 2.500 Euro und weit über 10.000 Euro. Eine Urnenbestattung mit Grab kostet im Schnitt rund 3.500 Euro, eine Erdbestattung ab 5.000 Euro, eine Baumbestattung ab etwa 3.000 Euro und eine Seebestattung ohne Angehörige ab etwa 2.500 Euro.
Was kostet die einfachste Bestattung?
Der Landkreis Börde in Sachsen-Anhalt hat Anfang 2026 bei Bestattern vor Ort Richtwerte für die einfachste Ausführung ermittelt: 1.750 Euro für eine Feuerbestattung und 2.200 Euro für eine Erdbestattung, jeweils ohne Friedhofsgebühren. Die Gebühren des Friedhofs kommen hinzu und sind in jeder Gemeinde anders.
Wer muss die Beerdigung bezahlen?
Zuerst die Erben aus dem Nachlass (§ 1968 BGB). Ist von ihnen nichts zu bekommen, müssen Unterhaltspflichtige wie Ehepartner und Kinder zahlen (§ 1615 Abs. 2 BGB). Wem die Zahlung nicht zuzumuten ist, kann beim Sozialamt die Übernahme der erforderlichen Kosten beantragen (§ 74 SGB XII).
Kann man Bestattungskosten von der Steuer absetzen?
Bei der Erbschaftsteuer ziehen Erben pauschal 15.000 Euro für Bestattung, Grabmal und Grabpflege ab, ohne Nachweis (§ 10 Abs. 5 Nr. 3 ErbStG). Bei der Einkommensteuer können Bestattungskosten eine außergewöhnliche Belastung nach § 33 EStG sein; das Finanzamt zieht dann eine zumutbare Belastung ab.
Wird ein Sterbegeld angerechnet?
Ja. Geld aus einer Sterbegeldversicherung, einem Vorsorgevertrag oder ein Sterbegeld des Arbeitgebers deckt zuerst die Bestattung. Der Rechner zieht den Betrag ab und zeigt, was danach bleibt.

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