Wie viel Wohngeld Ihnen zur Rente zusteht.
Wohngeld ist ein Zuschuss zur Miete oder zu den Kosten im eigenen Haus. Der Rechner zeigt den Betrag nach geltendem Recht, den Rechenweg und was nach dem Gesetzentwurf ab 2027 bliebe.
Ohne Anmeldung. Das Ergebnis ist eine Orientierung, keine Entscheidung der Behörde.

Mit Ehe- oder Lebenspartner und allen Verwandten, die mit Ihnen wohnen.
Zur Miete, auch in einer Genossenschaftswohnung.
Steht im Wohngeldrechner des Bundesbauministeriums nach Eingabe der Postleitzahl.
Kaltmiete plus kalte Nebenkosten wie Wasser, Müll und Grundsteuer. Ohne Heizung, Warmwasser, Strom und Garage.
Rentner zahlen meist nur Kranken- und Pflegeversicherung: 10 Prozent.
Pflegegeld und andere Leistungen der Pflegekasse tragen Sie nicht ein; sie zählen nicht als Einkommen.
77 € im Monat
Tragen Sie Miete und Einkommen ein. Recht seit 01.01.2025, gilt 2026 unverändert; Vergleich 2027 laut Entwürfen; Stand 18.10.2026. Eine Orientierung, keine Entscheidung der Wohngeldbehörde.
Wohngeld für Rentner erklärtSo rechnet der Wohngeldrechner.
So rechnet der Rechner
Ausgangspunkt ist das Bruttoeinkommen jeder Person im Haushalt, bei Renten also der Betrag vor Abzug der Kranken- und Pflegeversicherung. Davon gehen der Werbungskosten-Pauschbetrag ab, bei Renten 8,50 Euro im Monat, und pauschal 10 Prozent für Kranken- und Pflegeversicherung, weitere 10 Prozent bei Einkommensteuer (§ 16 WoGG). Danach zieht der Rechner die Freibeträge ab. Das Ergebnis ist das Gesamteinkommen, das mit der berücksichtigten Miete in die Formel nach § 19 WoGG eingeht.
Ein Beispiel aus den Rechenbeispielen des Bundesbauministeriums: Eine alleinstehende Rentnerin mit 1.300 Euro Bruttorente zahlt in einer Gemeinde der Mietenstufe I 335 Euro Bruttokaltmiete. Ihr Gesamteinkommen beträgt 1.162,35 Euro, die berücksichtigte Miete mit Heizkostenbetrag 445,40 Euro. Das Wohngeld liegt bei 110 Euro im Monat.
Mietenstufe und Miete
Jede Gemeinde gehört zu einer von sieben Mietenstufen. Davon hängt ab, bis zu welchem Höchstbetrag die Miete zählt; für eine Person in Mietenstufe III sind das 456 Euro plus 19,20 Euro Klimakomponente. Was darüber liegt, bleibt unberücksichtigt. Dazu kommt immer ein fester Betrag zur Entlastung bei den Heizkosten, 2026 für eine Person 110,40 Euro. Als Miete zählt die Bruttokaltmiete ohne Heizung, Warmwasser und Strom (§ 9 WoGG). Wer im eigenen Haus wohnt, trägt die Belastung aus Krediten, Grundsteuer und einer Pauschale von 36 Euro je Quadratmeter im Jahr ein (§ 13 WoGV).
Freibetrag bei Pflege
Für jede Person mit einem Grad der Behinderung von 100 zieht die Behörde 1.800 Euro im Jahr vom Einkommen ab, also 150 Euro im Monat. Denselben Freibetrag gibt es bei einem GdB von 50 bis 90, wenn die Person pflegebedürftig ist und zu Hause, in der Tagespflege oder in der Kurzzeitpflege gepflegt wird (§ 17 Nr. 1 WoGG). Ein Pflegegrad allein ohne Schwerbehindertenausweis reicht nach geltendem Recht nicht. Wer mindestens 33 Jahre Grundrentenzeiten hat, bekommt zusätzlich den Grundrentenfreibetrag von bis zu 281,50 Euro im Monat (§ 17a WoGG). Pflegegeld zählt nicht als Einkommen. Mehr dazu unter Schwerbehinderung.
Der Entwurf für 2027
Die Bundesregierung will das Wohngeld zum 01.01.2027 nicht wie vorgesehen anpassen, sondern kürzen (Bundestagsdrucksache 21/8284 vom 30.09.2026). Der Heizkostenbetrag für eine Person soll von 110,40 auf 62,40 Euro sinken, der Formelwert für die Anrechnung des Einkommens um 58 Prozent steigen und unter 15 Euro im Monat kein Wohngeld mehr gezahlt werden. Den Freibetrag von 1.800 Euro soll es bei GdB 100 oder ab Pflegegrad 3 geben. Für eine Rentnerin mit 1.250 Euro Rente, 480 Euro Miete in Mietenstufe III, Pflegegrad 2 und GdB 50 sänke das Wohngeld so von 273 auf 143 Euro; mit Pflegegrad 3 ohne Ausweis stiege es von 203 auf 217 Euro. Der Entwurf ist noch nicht beschlossen. Weitere Änderungen sammelt die Seite Pflegereform 2027.
Antrag bei der Wohngeldbehörde
Wohngeld beantragen Sie bei der Wohngeldbehörde Ihrer Stadt, Gemeinde oder Ihres Kreises (§ 24 WoGG). Gezahlt wird ab dem Monat, in dem der Antrag eingeht (§ 25 WoGG). Legen Sie den Rentenbescheid oder die letzte Rentenanpassungsmitteilung, den Mietvertrag und, für den Freibetrag, den Schwerbehindertenausweis und den Pflegegrad-Bescheid bei. Wer Grundsicherung im Alter bekommt, erhält kein Wohngeld (§ 7 WoGG). Wie beides zusammenhängt und was im Pflegeheim gilt, erklärt der Ratgeber Wohngeld für Rentner; den Überblick gibt die Seite Rente und Grundsicherung.
Häufige Fragen
Ihre Frage ist nicht dabei? Rufen Sie uns an: 0345 5646 3043
Bis zu welcher Rente bekommt man Wohngeld?
Zählt das Pflegegeld beim Wohngeld als Einkommen?
Gibt es einen Freibetrag bei Pflegegrad?
Bekommt man im Pflegeheim Wohngeld?
Was ändert sich 2027 beim Wohngeld?
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