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Pflegegeld gibt es ab dem Antrag.

Kommt der Bescheid erst Wochen nach dem Antrag, zahlt die Pflege­kasse das Pflege­geld für die Zwischen­zeit nach. Der Rechner schätzt, wie viel das bei Ihnen ist.

Ohne Anmeldung. Das Ergebnis ist eine Einschätzung, keine Entscheidung der Pflegekasse.

Fachlich geprüft von Tobias Grundmann, Experte für Pflegerecht
Aktu­a­li­siert am 23.09.2026
Welcher Pflege­grad wurde bewilligt?
Antrag und Bescheid

Der Tag, an dem Sie die Pflegekasse zum ersten Mal um Leistungen gebeten haben. Ein Anruf zählt auch.

Das Datum des Bescheids oder der ersten laufenden Zahlung.

Gut zu wissenDie Pflegekasse muss in der Regel innerhalb von 25 Arbeitstagen nach Ihrem Antrag entscheiden. Überschreitet sie die Frist und hat sie das zu vertreten, zahlt sie zusätzlich 70 Euro für jede begonnene Woche. Fordern Sie die Zahlung am besten schriftlich ein.
Pflege­geld bei Pflege­grad 3

599 € je Monat

So viel zahlt die Pflegekasse für jeden vollen Monat zwischen Antrag und Bescheid nach. Geben Sie beide Daten ein, dann zeigt der Rechner die Summe. Das ist eine Orientierung, kein Bescheid.

Leistungen mit uns beantragen
Rechtsgrundlage§ 33 Abs. 1 SGB XI (Leistung ab dem Monat des Antrags), § 37 SGB XI (Pflegegeld) und § 18c SGB XI (Frist für die Entscheidung), Stand 2026. Der Rechner zählt volle Monate und rechnet den Antragsmonat nicht taggenau. Maßgeblich ist der Bescheid Ihrer Pflegekasse.

Was Sie über die Nachzahlung wissen sollten.

Wie wird die Pflege­geld-Nach­zah­lung berechnet?

Zwischen dem Antrag bei der Pflegekasse und dem Bescheid vergehen oft Wochen, manchmal Monate. In dieser Zeit fließt noch kein Pflegegeld. Steht der Pflegegrad fest, zahlt die Pflegekasse ab dem Monat des Antrags nach (§ 33 Abs. 1 SGB XI).

Die Rechnung lautet: volle Monate ab dem Antrag bis zum Bescheid, mal das Pflegegeld des bewilligten Pflegegrades. Ab dem Monat des Bescheids läuft das Pflegegeld regulär weiter. Der Rechner zählt volle Monate und rechnet den Antragsmonat nicht taggenau. Maßgeblich ist immer der Bescheid Ihrer Pflegekasse.

Pflege­geld 2026 nach Pflege­grad

Wie hoch die Nachzahlung ausfällt, hängt vom bewilligten Pflegegrad ab. Diese Beträge gelten 2026 im Monat (§ 37 SGB XI):

Beispielspalte: drei volle Monate zwischen Antrag und Bescheid. Quelle: § 37 SGB XI, Stand 2026
Pflege­gradPflege­geld im MonatBeispiel: 3 Monate
Pflegegrad 1keinskeine Nachzahlung
Pflegegrad 2347 €1.041 €
Pflegegrad 3599 €1.797 €
Pflegegrad 4800 €2.400 €
Pflegegrad 5990 €2.970 €

Wie lange dauert die Nach­zah­lung?

Die Pflegekasse muss in der Regel innerhalb von 25 Arbeitstagen nach Ihrem Antrag entscheiden (§ 18c SGB XI). Das sind rund fünf Wochen. Die Nachzahlung kommt meist zusammen mit der ersten regulären Zahlung nach dem Bescheid.

Überschreitet die Pflegekasse die Frist, zahlt sie 70 Euro für jede begonnene Woche der Verspätung (§ 18c Abs. 5 SGB XI). Das entfällt nur, wenn sie die Verzögerung nicht zu vertreten hat. Fordern Sie die Zahlung am besten schriftlich ein. Mehr dazu lesen Sie im Ratgeber Pflegegeld-Nachzahlung 2026.

Nach­zah­lung bei einer Höher­stu­fung

Auch bei einer Höherstufung zählt der Antrag. Erhöht die Pflegekasse den Pflegegrad, zahlt sie den Unterschied zum höheren Pflegegeld ab dem Monat nach, in dem Sie die Höherstufung beantragt haben. Wie viel mehr das im Monat ist, zeigt der Höherstufungs-Rechner.

Ist der Bescheid niedriger ausgefallen als erwartet, können Sie widersprechen. Die Frist beträgt einen Monat ab Bekanntgabe des Bescheids. Wie das geht, erklärt der Ratgeber Pflegegrad-Widerspruch. Wann das Pflegegeld beginnt, lesen Sie unter Pflegegeld ab Antragstellung und Pflegegeld rückwirkend.

Häufige Fragen

Ihre Frage ist nicht dabei? Rufen Sie uns an: 0345 5646 3043

Wie hoch ist die Pflegegeld-Nachzahlung?
So viele volle Monate, wie zwischen Antrag und Bescheid liegen, mal das Pflegegeld Ihres Pflegegrades. Ein Beispiel: Antrag im Januar, Bescheid im April, Pflegegrad 3. Dann zahlt die Pflegekasse drei Monate mal 599 Euro nach, also 1.797 Euro. Ihren Wert zeigt der Rechner oben.
Ab wann wird Pflegegeld rückwirkend gezahlt?
Ab dem Monat, in dem Sie den Antrag gestellt haben (§ 33 Abs. 1 SGB XI). Das gilt auch, wenn der Medizinische Dienst (MD) erst später zur Begutachtung kommt. Das Datum des Bescheids verschiebt den Beginn nicht. Stellen Sie den Antrag deshalb, sobald Sie Hilfe brauchen. Ein Anruf bei der Pflegekasse reicht.
Wie lange dauert die Nachzahlung des Pflegegeldes?
Die Pflegekasse muss in der Regel innerhalb von 25 Arbeitstagen nach Ihrem Antrag entscheiden (§ 18c SGB XI). Die Nachzahlung kommt meist zusammen mit der ersten regulären Zahlung nach dem Bescheid. Ist einige Wochen nach dem Bescheid noch nichts angekommen, fragen Sie bei der Pflegekasse nach.
Bekomme ich bei Pflegegrad 1 eine Pflegegeld-Nachzahlung?
Nein. Pflegegeld gibt es erst ab Pflegegrad 2 (§ 37 SGB XI), deshalb entsteht bei Pflegegrad 1 keine Nachzahlung. Ihnen stehen aber der Entlastungsbetrag von 131 Euro und Pflegehilfsmittel zum Verbrauch bis zu 42 Euro im Monat zu. Beides beantragen Sie bei der Pflegekasse.
Was passiert, wenn die Pflegekasse die Frist überschreitet?
Dann zahlt sie 70 Euro für jede begonnene Woche, um die sie die Frist überschreitet (§ 18c Abs. 5 SGB XI). Das entfällt nur, wenn sie die Verzögerung nicht zu vertreten hat. Das Pflegegeld zahlt sie unabhängig davon ab dem Antragsmonat nach. Fordern Sie die 70 Euro am besten schriftlich ein.
Gilt das auch bei einer Höherstufung?
Ja. Wird der Pflegegrad erhöht, zahlt die Pflegekasse den Unterschied zum höheren Pflegegeld ab dem Monat nach, in dem Sie die Höherstufung beantragt haben. Auch hier zählt der Antrag, nicht der Termin der Begutachtung. Wie viel mehr es im Monat wäre, zeigt der Höherstufungs-Rechner.

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