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Kurzantwort: Nach einem Schlaganfall ist ein Pflegegrad möglich, und häufig noch in der Akutphase per Eilantrag beantragbar. Liegt Ihr Angehöriger im Krankenhaus oder in der Reha, muss der Medizinische Dienst dort innerhalb von 5 Arbeitstagen begutachten (§ 18a Abs. 5 SGB XI). Die endgültige NBA-Bewertung ist nach der Reha oft klarer, weil dann erkennbar ist, welche Einschränkungen dauerhaft bleiben.
- Eilantrag: Im Krankenhaus über den Sozialdienst, noch am Tag der Aufnahme möglich
- Frist der Pflegekasse: Entscheidung binnen 25 Arbeitstagen, sonst 70 Euro je begonnener Woche (§ 18c SGB XI), keine Genehmigungsfiktion
- Typische Pflegegrade: Pflegegrad 2 bis 3 bei mittelschweren Folgen, Pflegegrad 4 bis 5 bei schwerer Hemiparese oder Aphasie mit vollständiger Pflegeabhängigkeit
- Hinweis: Bei leichten Folgen (Sprache, Feinmotorik) ist Pflegegrad 1 bis 2 möglich, detaillierte Befunde sind entscheidend
Ein Schlaganfall kommt ohne Vorwarnung. Am Tag davor war noch alles normal, am nächsten Tag sitzt der Vater oder die Mutter auf der Stroke Unit und kann den rechten Arm nicht mehr bewegen. In dieser Situation denkt kaum jemand sofort an Pflegegeld oder Pflegegrad.
Das ist menschlich. Gut zu wissen: Der Pflegegrad gilt rückwirkend ab der Antragstellung, deshalb hilft ein früher Antrag.
Eilantrag im Krankenhaus stellen
Den Pflegegrad-Antrag können Sie direkt aus dem Krankenhaus stellen. Der Sozialdienst des Hauses hilft beim Ausfüllen, das gehört zu seinen gesetzlichen Aufgaben. Muss die Versorgung nach der Entlassung geklärt werden, begutachtet der Medizinische Dienst im Krankenhaus oder in der Reha-Klinik, und zwar innerhalb von 5 Arbeitstagen (§ 18a Abs. 5 SGB XI).
Der Pflegegrad gilt rückwirkend ab dem Datum der Antragstellung. Wer erst nach der Entlassung beantragt, bekommt Leistungen erst ab diesem späteren Zeitpunkt. Gerade bei teuren Pflegedienstleistungen nach Hause kann das mehrere hundert Euro ausmachen.
| Wer stellt den Antrag? | Wo? | Frist der Pflegekasse | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|---|
| Betroffener selbst oder bevollmächtigte Angehörige | Pflegekasse (telefonisch, schriftlich, via Sozialdienst) | 5 Arbeitstage für die Begutachtung im Krankenhaus oder in der Reha | § 18a Abs. 5 SGB XI |
| Sozialdienst des Krankenhauses | Im Krankenhaus, Teil der Versorgung | 25 Arbeitstage bis zum Bescheid | § 18c Abs. 1 SGB XI |
Tipp: Bereits am ersten oder zweiten Krankenhaustag beim Sozialdienst melden und den Antrag stellen lassen. Der Sozialdienst kennt das Formular, die Fristen und den direkten Kontaktweg zur Pflegekasse.
Keine Genehmigungsfiktion, aber 70 Euro je Woche Verzug
§ 18c SGB XI enthält eine Regelung, die die meisten Antragsteller nicht kennen: Die Pflegekasse muss innerhalb von 25 Arbeitstagen nach Antragseingang entscheiden (Abs. 1). Schafft sie das nicht, zahlt sie für jede begonnene Woche der Verspätung 70 Euro (Abs. 5).
Eine Genehmigungsfiktion gibt es beim Pflegegrad dagegen nicht: Der beantragte Pflegegrad gilt nach Fristablauf nicht als bewilligt. Seit dem 1. Januar 2026 zahlt die Kasse die 70 Euro ohne Aufforderung. So behalten Sie den Überblick:
- Frist dokumentieren: Datum der Antragstellung notieren. 25 Arbeitstage durchzählen.
- Mahnung schicken: Kommt nach Ablauf der Frist weder ein Bescheid noch die Zahlung, schriftlich (per Einschreiben) bei der Pflegekasse die Entscheidung anmahnen und auf § 18c Abs. 5 SGB XI verweisen.
- Leistungen ab Antragstellung: Wird der Pflegegrad anerkannt, zahlt die Kasse die Leistungen ab Antragstellung (§ 33 Abs. 1 SGB XI).
Die 70 Euro entfallen, wenn die Pflegekasse die Verzögerung nicht zu vertreten hat, zum Beispiel wenn Unterlagen nicht geliefert wurden. Liegt die Verzögerung eindeutig bei der Kasse, ist die Zahlung rechtlich durchsetzbar.
Gut zu wissen: Die 25 Arbeitstage gelten für den Bescheid. Im Krankenhaus oder in der Reha gilt für die Begutachtung die kürzere Frist von 5 Arbeitstagen. Wird eine dieser Fristen überschritten, stehen Ihnen ebenfalls 70 Euro je begonnener Woche zu, der Pflegegrad gilt dadurch aber nicht als bewilligt. Fragen Sie bei Verzug zuerst bei der Kasse nach.
Welche NBA-Module bei Schlaganfall zählen
Das NBA bewertet 6 Module mit unterschiedlicher Gewichtung. Nach einem Schlaganfall sind typischerweise mehrere Module betroffen, je nach Art und Schwere des Infarkts.
| NBA-Modul | Gewichtung | Relevanz nach Schlaganfall | Typische Einschränkungen |
|---|---|---|---|
| Modul 1: Mobilität | 10 % | Hoch bei Hemiparese | Gangbild, Treppensteigen, Lagewechsel im Bett |
| Modul 2: Kognition | 15 % (kombiniert mit M3) | Hoch bei Hirninfarkt mit Sprachstörung oder Gedächtnisproblemen | Aphasie, Orientierungsstörungen, Kommunikationsprobleme |
| Modul 3: Verhalten | 15 % (kombiniert mit M2) | Mittel bei neuropsychiatrischen Folgen | Postschlaganfall-Depression, Antriebslosigkeit |
| Modul 4: Selbstversorgung | 40 % | Sehr hoch: dominierendes Modul | Waschen, Ankleiden, Essen, Toilettengang, Feinmotorik |
| Modul 5: Krankheitsbewältigung | 20 % | Hoch bei komplexem Medikamentenregime | Gerinnungshemmer, Blutdruckmittel, Insulingabe, Arztbesuche |
| Modul 6: Alltagsgestaltung | 15 % | Mittel | Tagesstruktur, soziale Kontakte, Freizeitgestaltung |
Wichtig zu Module 2 und 3: Beide werden getrennt bewertet, aber nur der höhere gewichtete Wert fließt in die Gesamtpunktzahl ein, nicht die Summe. Das bedeutet: Wer sowohl Aphasie (Modul 2) als auch Depressionen (Modul 3) hat, wird nicht doppelt bewertet. Der bessere der beiden Werte zählt. Alle Details erklärt der Ratgeber NBA-Module Pflegegrad 2026.
Schlaganfall-Schwere und typischer Pflegegrad
Die folgende Tabelle zeigt, welche Pflegegrade nach welcher Schlaganfall-Schwere typisch sind. Sie dient der Orientierung, der tatsächliche Pflegegrad hängt von der individuellen NBA-Bewertung ab. Konditionaler Hinweis: Wer jünger ist und intensiv rehabilitiert wird, kann nach 6 bis 12 Monaten einen niedrigeren Pflegegrad erreichen als in der Akutphase.
| Schwere | Typische Symptome | Reha-Verlauf | Selbstversorgung nach Reha | Pflegegrad-Tendenz |
|---|---|---|---|---|
| TIA / Mini-Schlaganfall | Vorübergehende Lähmung, Sehstörung, Schwindel | Oft vollständige Erholung | Weitgehend selbstständig | Kein Pflegegrad oder Pflegegrad 1 |
| Leichter Schlaganfall | Leichte Sprach- oder Feinmotorik-Störungen | Gute Rückbildung in 3 bis 6 Monaten | Kleinere Einschränkungen bleiben | Pflegegrad 1 bis 2 |
| Mittelschwerer Schlaganfall | Hemiparese, Aphasie, Koordinationsstörungen | Teilrückbildung, Dauerschäden möglich | Unterstützung bei Körperpflege und Haushalt nötig | Pflegegrad 2 bis 3 |
| Schwerer Schlaganfall | Ausgeprägte Lähmung, schwere Aphasie, Schluckstörungen | Eingeschränkte Rückbildung trotz intensiver Reha | Umfangreiche Pflege täglich notwendig | Pflegegrad 3 bis 4 |
| Schwerster Schlaganfall | Vollständige Hemiparese, Bewusstseinsstörungen, Dysphagie | Minimale Rückbildung | Vollständig pflegeabhängig, Beatmung möglich | Pflegegrad 4 bis 5 |
Die Pflegegrad-Tendenzen sind Richtwerte aus klinischer Praxis und entsprechen nicht zwangsläufig dem individuellen NBA-Ergebnis.
Reha und Pflegegrad gleichzeitig, was gilt?

Wer sich in stationärer Reha befindet, erhält das Pflegegeld nach § 34 Abs. 2 SGB XI für bis zu acht Wochen weiter, die Krankenkasse trägt die Reha-Kosten. Der Pflegegrad selbst bleibt bestehen und ist für die Zeit danach relevant.
Nach Reha-Abschluss erfolgt auf Wunsch eine neue NBA-Bewertung. Dabei gilt:
- Pflegegrad kann sinken, wenn die Reha erfolgreich war und dauerhaft weniger Einschränkungen vorliegen.
- Pflegegrad kann steigen, wenn sich zeigt, dass die Einschränkungen schwerer sind als beim Eilantrag eingeschätzt. Insbesondere wenn die Reha-Euphorie nachlässt und der Alltag die echten Grenzen sichtbar macht.
- Pflegegrad bleibt gleich, wenn das Bild stabil ist, was bei vielen Schlaganfall-Betroffenen nach 6 bis 12 Monaten der Fall ist.
Bei dauerhafter Verschlechterung nach dem Erstbescheid kann ein Antrag auf Höherstufung gestellt werden, zu jedem Zeitpunkt, ohne Frist. Die Pflegekasse leitet dann eine erneute MD-Begutachtung ein.
Den gesamten Antragsprozess erklärt der Ratgeber Pflegegrad beantragen Schritt für Schritt. Wie lange der Medizinische Dienst für die Begutachtung braucht, steht im Ratgeber MD-Begutachtung Dauer 2026.
Häufige Fragen nach dem Schlaganfall
Wann sollte man nach einem Schlaganfall einen Pflegegrad beantragen?
So früh wie möglich, idealerweise noch im Krankenhaus. Der Eilantrag ist auch telefonisch bei der Pflegekasse möglich. Liegt der Betroffene im Krankenhaus oder in der Reha, muss der Medizinische Dienst dort innerhalb von 5 Arbeitstagen begutachten, wenn die Versorgung nach der Entlassung geklärt werden muss (§ 18a Abs. 5 SGB XI). Den Sozialdienst des Krankenhauses ansprechen: Er kennt das Verfahren, hilft beim Ausfüllen und stellt den Kontakt her. Der Pflegegrad gilt rückwirkend ab dem Tag der Antragstellung, deshalb hilft ein früher Antrag.
Wer hilft im Krankenhaus mit dem Pflegegrad-Antrag?
Der Sozialdienst des Krankenhauses ist die erste Anlaufstelle. Dieser Service gehört zur Krankenhausversorgung und kostet Sie nichts extra. Alternativ kann die Pflegekasse direkt angerufen werden, die Kassennummer steht auf der Gesundheitskarte. Auch der Pflegestützpunkt der Gemeinde berät nach § 7a SGB XI, ohne Gebühr.
Was tun wenn der Pflegegrad nach gutem Reha-Verlauf wieder sinkt?
Bei echter, dauerhafter Verbesserung ist ein sinkender Pflegegrad rechtlich korrekt. Wer den Bescheid anfechten möchte, hat dafür einen Monat Zeit (§ 84 SGG). Beim Widerspruch sollten alle verbleibenden Alltagseinschränkungen vollständig dokumentiert sein, auch leichte Probleme wie Müdigkeit beim Ankleiden oder gelegentliche Schwindel.
Kann man nach einem Schlaganfall auch einen Schwerbehindertenausweis bekommen?
Ja, und das ist unabhängig vom Pflegegrad. Der Antrag läuft über das Versorgungsamt (nicht die Pflegekasse). Ab einem Grad der Behinderung (GdB) von 50 gibt es Steuervergünstigungen, einen Parkausweis und andere Erleichterungen. Arztberichte vom Schlaganfall-Ereignis sind die wichtigsten Belege für den Antrag. Die GdB-Tabelle erklärt der Ratgeber GdB-Tabelle 2026.
Wie lange dauert der Pflegegrad-Bescheid nach einem Eilantrag?
Liegt der Betroffene im Krankenhaus oder in der Reha, muss der Medizinische Dienst innerhalb von 5 Arbeitstagen begutachten (§ 18a Abs. 5 SGB XI). Über den Antrag entscheiden muss die Pflegekasse spätestens 25 Arbeitstage nach Antragseingang (§ 18c Abs. 1 SGB XI). Eine Genehmigungsfiktion gibt es beim Pflegegrad nicht: Überschreitet die Kasse eine dieser Fristen, zahlt sie 70 Euro je begonnener Woche (§ 18c Abs. 5 SGB XI), seit dem 1. Januar 2026 ohne Aufforderung.
Zusammenfassung
Nach einem Schlaganfall zählt jeder Tag. Eilantrag im Krankenhaus stellen, der Sozialdienst hilft. Im Krankenhaus muss der Medizinische Dienst innerhalb von 5 Arbeitstagen begutachten, wenn die Versorgung nach der Entlassung zu klären ist. Die Pflegekasse muss binnen 25 Arbeitstagen entscheiden, sonst zahlt sie 70 Euro je begonnener Woche (§ 18c SGB XI).
Welcher Pflegegrad resultiert, hängt von der NBA-Bewertung ab. Modul 4 Selbstversorgung macht 40 % aus, wer beim Waschen und Anziehen auf Hilfe angewiesen ist, erreicht in der Regel Pflegegrad 2 oder höher. Vollständige Unterlagen, Arztbefunde und ein detailliertes Pflegetagebuch stärken die Begutachtung.
Weiterführend: Pflegegrad beantragen erklärt den vollen Antragsprozess. NBA-Module Pflegegrad 2026 erklärt die 6 Module und ihre Gewichtung. Bei zu niedrigem Pflegegrad: Innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen.
Quellen und Hinweise
- § 18 SGB XI, Beauftragung des Medizinischen Dienstes, und § 18a Abs. 5 SGB XI, verkürzte Begutachtungsfrist im Krankenhaus und in der Reha
- § 18c SGB XI, Entscheidungsfrist 25 Arbeitstage (Abs. 1) und 70 Euro je begonnener Woche Verzug (Abs. 5), keine Genehmigungsfiktion
- § 15 SGB XI, Ermittlung des Grades der Pflegebedürftigkeit (NBA, Modulgewichtung)
- § 34 Abs. 2 SGB XI, Fortzahlung des Pflegegeldes bei stationärer Rehabilitation
- § 7a SGB XI, Pflegeberatung (Pflegestützpunkte)
- Bundesministerium für Gesundheit, Pflegebedürftigkeit und Pflegegrade (Stand: Mai 2026)
- Deutsche Gesellschaft für Neurologie, Leitlinie Schlaganfall
Alle Angaben wurden im Mai 2026 recherchiert und geprüft. Rechtsänderungen sind möglich. Dieser Artikel ersetzt keine individuelle Rechts- oder Pflegeberatung.




