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Ratgeber Vorsorge und Recht

Patienten­verfügung Notar Kosten 2026: 50 bis 300 €

Die Patienten­verfügung beim Notar kostet 2026 zwischen 50 € und 300 €, je nach Vermögen. Aber: Sie ist gar nicht zwingend nötig. Eine hand­schrift­liche Verfügung ist rechts­gültig nach § 1827 BGB. Wann sich der Notar lohnt, wann nicht, und welche Alter­na­tiven die gleiche Sicher­heit bieten.
Von der Pflege­kompass-Redaktion, geprüft von Tobias Grundmann, Experte für Pflege­recht
Aktu­a­li­siert am 15.05.2026, Lesezeit 11 Minuten
Notar erklärt älterem Paar Patientenverfügung am Besprechungstisch: Beurkundungs-Termin 2026
Notar-Beurkundung einer Patientenverfügung (Quelle: Pflegekompass)Symbolbild, mit KI erstellt
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Ich habe wenig Vermögen (unter 50.000 €): Notar-Beurkundung kostet 50 bis 80 €: meist nicht nötig.
Bei geringem Vermögen lohnt sich der Notar selten. Die handschriftliche oder selbst erstellte Patientenverfügung ist genauso rechtsgültig, Voraussetzung: schriftlich verfasst, unterschrieben, konkrete medizinische Situationen benannt (§ 1827 BGB). Beratung beim BMJ-Muster ausreichend. Kosten ZVR-Eintrag 20 € lohnen sich aber.
Ich habe mittleres Vermögen (50.000 bis 500.000 €): Notar 100 bis 250 €: sinnvoll bei komplexer Familienlage.
Bei mittlerem Vermögen und Bedenken zur Auslegung (z.B. zerstrittene Familie, mehrere Kinder mit unterschiedlichen Vorstellungen) ist die notarielle Beurkundung sinnvoll. Notar berät zur Formulierung, prüft Geschäftsfähigkeit zum Zeitpunkt der Verfügung. Notarielle Form schützt vor späteren Anfechtungen.
Beratung anfragen →
Ich habe hohes Vermögen (über 500k €): Notar 250 bis 300 €: empfehlenswert.
Bei hohem Vermögen ist die notarielle Beurkundung fast immer empfehlenswert. Zusätzlich: Notarielle Vorsorgevollmacht (200 bis 400 €) und Testament (300 bis 500 €) im Paket kombinieren. Vorteil: notarielle Beurkundung ist auch für ausländische Behörden anerkannt, schützt vor Anfechtungen.
Ich will nur handschriftlich verfassen: Ohne Gebühr, aber mit Risiken bei der Auslegung.
Eine handschriftlich verfasste, eigenhändig unterschriebene Patientenverfügung ist rechtsgültig nach § 1827 BGB. Kosten: null. Risiken: Bei unklarer Formulierung („keine lebensverlängernden Maßnahmen“) können Familien und Ärzte unterschiedlich interpretieren. Lösung: das BMJ-Muster verwenden, mit Hausarzt durchgehen, beim ZVR registrieren (20 €).

Kurzantwort: Die notarielle Patientenverfügung kostet 2026 zwischen 50 € und 300 €, abhängig vom Vermögen nach Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG). Aber: Eine handschriftlich verfasste, eigenhändig unterschriebene Patientenverfügung ist nach § 1827 BGB genauso rechtsgültig und kostet keine Gebühr.

  • Notarielle Form: 50 bis 300 € je nach Vermögen
  • Handschriftlich: 0 €, gleich rechtsgültig
  • ZVR-Eintrag: 20 € einmalig, sehr empfehlenswert
  • Notar lohnt bei: komplexer Familienlage, hohem Vermögen, ausländischen Behörden

Wichtig: Der Mehrwert eines Notars ist nicht die Form, sondern die Beratung, eine klar formulierte Verfügung verhindert spätere Streitigkeiten. Wer die handschriftliche Form nutzt: das BMJ-Muster verwenden und vorher mit dem Hausarzt durchgehen.

Wie viel kostet die Patientenverfügung beim Notar genau?

Notargebühren richten sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG). Maßgeblich ist der „Geschäftswert“, bei der Patientenverfügung wird dieser meist mit der Hälfte des Vermögens des Erklärenden angesetzt (höchstens 60.000 €). Daraus ergeben sich folgende Beispiel-Kosten:

VermögenGeschäftswertNotar-GebührPlus MwSt (19 %)Gesamt
bis 10.000 €5.000 €21 €4 €ca. 25 bis 50 €
50.000 €25.000 €60 €11 €ca. 70 bis 80 €
100.000 €50.000 €114 €22 €ca. 130 bis 150 €
250.000 €60.000 €165 €31 €ca. 200 bis 220 €
500.000 €60.000 €165 €31 €ca. 220 bis 250 €
ab 1 Mio. €60.000 € (Kappung)200 bis 250 €38 bis 48 €ca. 280 bis 300 €

Anmerkung: Die Höchst-Bemessung beim Geschäftswert ist 60.000 € (KV-Nr. 21100 GNotKG-Anlage), daher steigen die Kosten ab 250.000 € Vermögen nicht mehr linear. Die Notargebühr für eine Patientenverfügung wird meist mit 0,5- bis 1,0-fachen Satz berechnet (je nach Region und Notar-Praxis).

Notarielle Form vs. handschriftliche Form

Die Patientenverfügung ist nach § 1827 BGB schriftlich abzufassen, mehr nicht. Damit hat die Selbst-Verfassung identische Rechtskraft wie die notarielle Form:

MerkmalHandschriftlichNotariell
RechtsgültigkeitVoll nach § 1827 BGBVoll nach § 1827 BGB
Kosten0 €50 bis 300 € plus Mehrwertsteuer
Beratung enthaltenNeinJa (Notar berät)
Geschäftsfähigkeit geprüftNeinJa (durch Notar)
Anfechtungs-RisikoHöherGeringer
Ausland-AnerkennungSchwierigerEinfacher

Wann lohnt sich der Notar?

In fünf Fällen ist die notarielle Beurkundung sinnvoll:

  1. Komplexe Familienlage: Mehrere Kinder mit unterschiedlichen Vorstellungen, geschiedene Eltern, Patchwork-Familie. Notar schützt vor Anfechtungen.
  2. Hohes Vermögen: Ab ca. 500.000 € rechnen Sie ohnehin mit notariellem Testament und Vorsorgevollmacht, Kombination spart Geld.
  3. Mehrere Wohnsitze (auch Ausland): Die notarielle Form wird international leichter anerkannt.
  4. Konkrete medizinische Vorgeschichte: Wer spezifische Erkrankungen vorzeigt (Demenz-Risiko, Krebs) und individuelle Wünsche hat, profitiert von Beratung.
  5. Sie wollen Vorsorgevollmacht für Geld- und Grundstücksangelegenheiten: Diese muss notariell beglaubigt sein, Patientenverfügung als Paket dazu kostet wenig extra.

Wann reicht die handschriftliche Form?

In den meisten Fällen reicht die handschriftliche oder selbst geschriebene Patientenverfügung. Die Voraussetzungen:

  • Schriftlich abgefasst: Handschriftlich oder am Computer ausgedruckt, egal
  • Eigenhändig unterschrieben: Pflicht (sonst ungültig)
  • Konkrete medizinische Situationen benannt: Nicht „keine lebensverlängernden Maßnahmen“, sondern präzise: „Bei irreversiblem Hirnschaden ohne Aussicht auf Bewusstseinszustand verzichte ich auf künstliche Ernährung und Beatmung“
  • Aktuelles Datum: Verfügung wird nicht automatisch ungültig, aber Gerichte prüfen, ob sie noch Ihre Vorstellungen widerspiegelt, alle 2 bis 3 Jahre erneuern
  • Hinterlegt: Bei Hausarzt, vertrauten Angehörigen oder im Zentralen Vorsorgeregister (20 €)

BMJ-Muster und Vorlagen zum Herunterladen

Das Bundesministerium der Justiz (BMJ) stellt eine Muster-Patientenverfügung ohne Gebühr zur Verfügung. Diese ist juristisch geprüft und behandelt die wichtigsten Situationen. Verfügbar als PDF auf bmj.bund.de.

Weitere seriöse Quellen für Muster:

  • BMJ-Muster: Standard mit umfassenden medizinischen Situationen
  • Diakonie und Caritas: Eigene Muster, oft ergänzt um seelsorgerliche Hinweise
  • Sozialverbände VdK, SoVD: Beratungsangebote und Muster
  • Verbraucherzentralen: Beratung (ca. 30 € je Stunde) inklusive Muster

Zentrales Vorsorgeregister: Pflicht-Eintrag

Das Zentrale Vorsorgeregister (ZVR) bei der Bundesnotarkammer ist die offizielle Datenbank für Vorsorgeverfügungen. Ärzte und Gerichte können dort prüfen, ob eine Patientenverfügung existiert.

Ohne ZVR-Eintrag besteht das Risiko, dass die Verfügung im Notfall nicht gefunden wird, Sie liegt im Schreibtisch zu Hause, das Krankenhaus weiß nichts davon. Die Folge: Ärzte handeln nach Standardregeln, nicht nach Ihrem Wunsch.

  • Kosten: 20 € einmalig (online), 25,50 € per Post
  • Eintrag: Online über vorsorgeregister.de
  • Was wird gespeichert: Existenz der Verfügung und wo sie zu finden ist, nicht der Inhalt selbst
  • Zugriff: Nur Notare, Gerichte und Ärzte bei Bewusstlosigkeit

Patientenverfügung im Paket mit anderen Vorsorgedokumenten

Die Patientenverfügung ist nur ein Baustein der Vorsorge. Sinnvoll ist die Kombination:

DokumentWas regelt esNotar nötig?Kosten
PatientenverfügungMedizinische BehandlungNein0 € handschriftlich, 50 bis 300 € Notar
VorsorgevollmachtWer entscheidet anstelleJa (für Geld/Grundstück)100 bis 400 € notariell
BetreuungsverfügungWunsch-BetreuerNein0 € handschriftlich
TestamentErbschaftNein (handschriftlich möglich)0 € oder 300 bis 1.500 € notariell
GeneralvollmachtVolle VertretungJa (für Behörden)150 bis 400 € notariell

Tipp: Im Notar-Paket sind alle Dokumente günstiger als einzeln. Bei einem Termin lässt sich oft alles in einem Aufwasch erledigen, für 400 bis 800 € insgesamt.

Häufige Fragen zu Notar und Patientenverfügung

Was kostet die Patientenverfügung beim Notar?

Zwischen 50 € und 300 €, je nach Vermögen. Die Notargebühr richtet sich nach GNotKG und steigt mit dem Geschäftswert. Bei 10.000 € Vermögen ca. 50 €, bei 100.000 € ca. 150 €, bei 500.000 € ca. 250 €, ab 1 Mio. € rund 300 €. Plus Mehrwertsteuer (19 %).

Brauche ich für eine Patientenverfügung einen Notar?

Nein, die Patientenverfügung muss nur schriftlich und eigenhändig unterschrieben sein (§ 1827 BGB). Eine notarielle Beurkundung erhöht die Rechtssicherheit, ist aber nicht erforderlich. Für Vorsorgevollmacht in Geld- und Grundstücksangelegenheiten ist die notarielle Beglaubigung jedoch nötig.

Was ist der Unterschied zwischen Beglaubigung und Beurkundung?

Beglaubigung: Notar bestätigt nur die Echtheit der Unterschrift, Inhalt wird nicht geprüft. Kosten 20 bis 50 €. Beurkundung: Notar bespricht Inhalt, prüft Geschäftsfähigkeit, beurkundet als Notar. Kosten 50 bis 300 €. Für die Patientenverfügung ist die Beurkundung sicherer.

Was ist das Zentrale Vorsorgeregister?

Bundesweite Datenbank der Bundesnotarkammer. Ärzte und Gerichte können prüfen, ob eine Verfügung existiert. Kosten 20 € einmalig. Empfehlenswert: sonst Risiko, dass die Verfügung im Notfall nicht gefunden wird.

Sollte ich Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung kombinieren?

Ja. Patientenverfügung regelt was, Vorsorgevollmacht regelt wer. Ohne Vorsorgevollmacht muss das Betreuungsgericht einen rechtlichen Betreuer bestellen. Kombination beim Notar 250 bis 450 €, privat null Euro.

Wie oft muss ich die Patientenverfügung aktualisieren?

Alle 2 bis 3 Jahre Unterschrift erneuern. Gericht und Ärzte prüfen, ob die Verfügung noch die aktuellen Vorstellungen widerspiegelt. Bei medizinischen Veränderungen (neue Diagnose) ggf. anpassen.

Zusammenfassung

Die Patientenverfügung beim Notar kostet 2026 zwischen 50 € und 300 €, je nach Vermögen. Eine handschriftliche Verfügung ist genauso rechtsgültig nach § 1827 BGB. Der Notar lohnt bei komplexer Familienlage, hohem Vermögen oder Kombinations-Paket mit Vorsorgevollmacht und Testament.

Für die meisten Menschen reicht die handschriftliche oder selbst getippte Form mit BMJ-Muster. Wichtig: Eintrag im Zentralen Vorsorgeregister (20 €) und Hinterlegung beim Hausarzt, sonst wird die Verfügung im Notfall nicht gefunden.

Weiterführend: Betreuungsverfügung erklärt die Verfügung über den Wunsch-Betreuer. SAPV Nachteile zeigt die palliative Versorgung am Lebensende. Sterben im Hospiz vergleicht stationäre Optionen.

Quellen und Hinweise

Alle Angaben wurden im Mai 2026 recherchiert. Dieser Artikel ersetzt keine individuelle Rechtsberatung, bei komplexen Fällen Notar oder Anwalt hinzuziehen.

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