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Wie lange darf eine polnische Pflegekraft am Stück in Deutschland bleiben?

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Pflegekompass-LeserEingereichte Frage

Gefragt 22. Mai 2026 um 10:58

Wie lange darf eine polnische Pflegekraft in Deutschland bleiben? Es ist lediglich zu beachten, dass eine polnische Pflegekraft nicht länger als 6 Monate am Stück vor Ort bleiben darf.

1 Antwort

Daniel Lepper
Daniel LepperExperte

Pflegefachkraft außerklinische Intensivpflege

Geantwortet vor 23 Tagen

Hallo, die "6 Monate am Stück" sind eine grobe Faustregel, aber nicht die ganze Wahrheit. Die tatsächliche Aufenthaltsdauer hängt vom gewählten Beschäftigungsmodell ab — und genau hier wird es in der Praxis oft unsauber gehandhabt. Polnische Staatsbürger genießen volle EU-Freizügigkeit. Sie dürfen sich also rechtlich gesehen unbegrenzt in Deutschland aufhalten und arbeiten. Die 6-Monats-Grenze kommt aus einem ganz anderen Bereich: dem Sozialversicherungs- und Steuerrecht. Die drei gängigen Modelle und ihre Fristen: 1. Entsendung über polnischen Arbeitgeber (häufigster Fall): Die Pflegekraft bleibt in Polen sozialversichert und arbeitet mit A1-Bescheinigung in Deutschland. Diese A1 wird typischerweise für maximal 24 Monate ausgestellt. In der Praxis rotieren die Vermittlungsagenturen die Kräfte aber meist alle 2 bis 3 Monate, weil längere Dauereinsätze die Mitarbeiterinnen verschleißen. Die "6 Monate" beziehen sich oft auf die 183-Tage-Regel des Doppelbesteuerungsabkommens — bei Überschreitung droht Steuerpflicht in Deutschland. 2. Selbständig mit Gewerbeschein: Theoretisch unbegrenzt, in der Praxis aber heikel — wenn die Kraft weisungsgebunden in einem Haushalt arbeitet, ist es meist Scheinselbständigkeit. Das prüft die Deutsche Rentenversicherung regelmäßig. 3. Direktanstellung im Haushalt: Die Familie wird Arbeitgeber, meldet die Kraft bei der Minijob-Zentrale oder regulär an. Hier gibt es keine zeitliche Obergrenze, weil die Kraft in Deutschland sozialversichert ist. Was in der Praxis wichtig ist: - Mindestlohn 2026: 12,82 €/Stunde brutto, auch bei Entsendung. Bereitschaftszeit zählt nach BAG-Urteil vom 24.06.2021 (Az. 5 AZR 505/20) als Arbeitszeit. - Bei Entsendung muss die A1-Bescheinigung im Haushalt vorliegen — Kontrollen durch den Zoll (FKS) finden statt. - Realistische Kosten bei seriöser Vermittlung: 2.500 bis 3.500 € im Monat. Die juristischen Detailfragen zu Aufenthaltsstatus und Sozialversicherungsabkommen prüft Tobias am besten. Wer eine "24h-Kraft" plant, sollte vorher unbedingt die Pflegeberatung nach § 7a SGB XI nutzen und sich vom Vermittler die A1 zeigen lassen. Diese Auskunft ersetzt keine individuelle Beratung im Einzelfall.
Examinierter Gesundheits- und Krankenpfleger mit 15+ Jahren Erfahrung in der Intensiv- und häuslichen Pflege.Zum Profil
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