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Pflegekompass
SelbstfürsorgeEingereichte Frage
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Verhinderungspflege durch Angehörige — kann ich die vollen 3.539 € abrechnen?

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Pflegekompass-LeserEingereichte Frage

Gefragt 02. Mai 2026 um 07:16

kann angehörige stundenweise ersatzpflegen und 3.539€ verdienen?

1 Antwort

Daniel Lepper
Daniel LepperExperte

Pflegefachkraft außerklinische Intensivpflege

Geantwortet 2.5.2026

Nein, das geht so nicht. Bei Verhinderungspflege durch nahe Angehörige (bis 2. Grad) oder Personen aus dem eigenen Haushalt ist die Erstattung gedeckelt auf das 1,5-fache des monatlichen Pflegegeldes pro Jahr (§ 39 Abs. 3 SGB XI). Konkret heißt das pro Pflegegrad: - PG 2: 520,50 €/Jahr - PG 3: 898,50 €/Jahr - PG 4: 1.200 €/Jahr - PG 5: 1.485 €/Jahr Den vollen Topf von 3.539 € (gemeinsames Jahresbudget mit Kurzzeitpflege) bekommst du nur, wenn die Vertretung durch eine fremde Person erfolgt — also Nachbarn, Freunde, ambulanter Dienst oder eine selbständige Betreuungskraft. Zwei Punkte, die viele übersehen und die euch trotzdem helfen können: 1. Zusätzlich zum 1,5-fachen Limit kann der Angehörige nachweisbare Fahrtkosten und Verdienstausfall geltend machen — die laufen extra, bis das Gesamtbudget von 3.539 € ausgeschöpft ist. Dafür braucht ihr Belege (Tankquittung, Gehaltsbescheinigung des Arbeitgebers über den ausgefallenen Lohn). 2. Stundenweise Verhinderungspflege unter 8 Stunden am Tag kürzt das Pflegegeld nicht. Erst bei einem ganzen Tag über 8 Stunden wird das Pflegegeld für diesen Tag halbiert. Frist seit 01.01.2026: Belege müssen bis Ende des Folgejahres bei der Pflegekasse sein. Wer die Vertretung übernimmt, sollte für den Steuerbescheid wissen: Beträge bis zur Höhe des Pflegegeldes sind beim Empfänger steuerfrei, wenn sittliche Verpflichtung vorliegt (§ 3 Nr. 36 EStG). Bei Detailfragen dazu lohnt ein kurzer Blick in Tobias' Rechtsrubrik.
Examinierter Gesundheits- und Krankenpfleger mit 15+ Jahren Erfahrung in der Intensiv- und häuslichen Pflege.Zum Profil
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