Zum Hauptinhalt springen
Haushaltshilfe

Mehr Luft im Alltag.

Putzen, Wäsche, Einkaufen: Eine Haus­halts­hilfe nimmt Ihnen Arbeit ab. Mit Pflege­grad zahlt die Pflege­kasse dafür 131 € im Monat, wenn der Anbieter anerkannt ist.

131 €
Entlastungs­betrag im Monat
ab Pflege­grad 1
für aner­kannte Anbieter
Ihre Anfrage

Hilfe in Ihrer Nähe.

Schreiben Sie uns, wobei Sie Hilfe brauchen und wie oft. Wir melden uns bei Ihnen.

Auf Wunsch geben wir Ihre Anfrage an geprüfte, aner­kannte Anbieter in Ihrer Region weiter.

Lieber am Telefon? Rufen Sie uns an: 0345 5646 3043

Wie erreichen wir Sie?

Für Familien ist unsere Beratung ohne Kosten. Wir melden uns bei Ihnen.

Schreiben Sie es so, wie Sie es erzählen würden.

Weitere Informationen in unserer Daten­schutz­erklärung.

Was mit Ihren Angaben passiertWir nutzen sie nur für Ihre Anfrage und geben sie mit Ihrer Einwilligung an höchstens 3 geprüfte Partner in Ihrer Nähe weiter. Ihre Daten werden verschlüsselt übertragen.
So geht es weiter

Drei Schritte zur passenden Hilfe.

Zuerst

Sie schildern Ihre Lage

Ein kurzes Formular genügt. Schreiben Sie es so, wie Sie es erzählen würden.

Dann

Wir melden uns bei Ihnen

Wir hören zu, fragen nach und sortieren mit Ihnen, was als Nächstes sinnvoll ist.

Danach

Passende Hilfe

Wenn es passt, verbinden wir Sie mit einem geprüften Partner in Ihrer Nähe.

Was eine Haus­halts­hilfe übernimmt

Sie putzt, wäscht, bügelt und kauft ein. Viele Anbieter begleiten auch zum Arzt, zum Friseur oder beim Spazier­gang.

Pflege wie Waschen oder Anziehen gehört nicht dazu. Dafür ist ein Pflege­dienst zuständig.

So zahlt die Pflege­kasse

Ab Pflege­grad 1 gibt es den Entlastungs­betrag von 131 € im Monat. Er gilt nur für Anbieter, die nach Landes­recht anerkannt sind.

Am bequemsten ist eine Abtre­tungs­er­klä­rung. Dann rechnet der Anbieter direkt mit der Pflege­kasse ab, und Sie müssen nichts vorstre­cken.

Nicht genutzte Beträge können Sie bis zum 30. Juni des Folge­jahres einsetzen.

WichtigDie Pflege­kasse zahlt nur für aner­kannte Anbieter. Fragen Sie vor dem ersten Einsatz nach der Aner­ken­nung.
Quelle: § 45b SGB XI, Stand 2026
FrageAntwort
Wie viel?131 € im Monat
Ab wann?ab Pflege­grad 1
Für wen?nur für aner­kannte Anbieter
Wie lange nutzbar?bis zum 30. Juni des Folge­jahres

Wie Sie einen Anbieter finden

Fragen Sie bei der Pflege­kasse nach einer Liste aner­kannter Anbieter in Ihrer Region. Nicht jede Putzhilfe ist anerkannt.

In manchen Bundes­län­dern dürfen auch Nachbarn oder Bekannte helfen, wenn sie sich regis­trieren. Die Regeln unter­scheiden sich von Land zu Land.

Wer keinen Pflege­dienst nutzt, kann einen Teil der Sach­leistung zusätz­lich für Hilfe im Alltag verwenden (§ 45a Abs. 4 SGB XI).

Gut zu wissen

Häufige Fragen

Zahlt die Pflege­kasse jede Haus­halts­hilfe?
Nein. Der Entlastungs­betrag gilt nur für Anbieter, die nach dem Recht Ihres Bundes­landes anerkannt sind. Eine private Putzhilfe ohne Aner­ken­nung zählt nicht. Fragen Sie den Anbieter nach seiner Aner­ken­nung oder lassen Sie sich von der Pflege­kasse eine Liste geben.
Muss ich die Rechnung vorstre­cken?
Nicht unbedingt. Mit einer Abtre­tungs­er­klä­rung rechnet der Anbieter direkt mit der Pflege­kasse ab. Sie zahlen dann nur, was über den Entlastungs­betrag hinaus­geht. Ohne Abtretung reichen Sie die Rechnung bei der Pflege­kasse ein und bekommen das Geld erstattet.
Was passiert mit Beträgen, die ich nicht nutze?
Sie sammeln sich an. Nicht genutzte Beträge können Sie bis zum 30. Juni des Folge­jahres einsetzen. So lässt sich zum Beispiel eine Zeit bezahlen, in der Sie mehr Hilfe brauchen. Danach verfallen sie. Fragen Sie Ihre Pflege­kasse, wie viel noch offen ist.
Darf auch eine Nachbarin helfen?
In manchen Bundes­län­dern ja. Dort können sich Nachbarn und Bekannte als Einzel­helfer regis­trieren, oft nach einem kurzen Kurs. Dann gilt auch für sie der Entlastungs­betrag. Die Regeln unter­scheiden sich stark. Fragen Sie bei Ihrer Pflege­kasse nach, was bei Ihnen gilt.
Was kostet mich die Experten­suche?
Nichts. Für die Vermitt­lung zahlt der Partner uns eine Gebühr. Sie zahlen dafür nichts. Was der Partner für seine Leistung verlangt, steht in seinem Angebot. Sie verglei­chen in Ruhe und entscheiden selbst, ob Sie es annehmen.
Wie prüfen Sie die Partner?
Bevor ein Partner Anfragen von uns bekommt, prüfen wir das Unter­nehmen und seine Nachweise. Ihre Angaben geben wir nur mit Ihrer Einwil­li­gung weiter. Wenn Sie mit einem Partner unzu­frieden sind, sagen Sie es uns. Wir gehen dem nach.

Erzählen Sie uns, was gerade los ist.

Sie müssen nichts vorbe­reiten. Wir hören zu, sortieren mit Ihnen und sagen Ihnen, was als Nächstes sinnvoll ist.