Pflege und Beruf vereinbaren

Welche Rechte haben pflegende Mitarbeiter und welche Pflichten haben Sie als Arbeitgeber? Der praxisnahe Überblick zum Gesetz.

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Häufige Fragen

Welche gesetzlichen Freistellungen müssen Arbeitgeber bei Pflege gewähren?

Es gibt drei Instrumente: die kurzzeitige Arbeitsverhinderung bis zehn Tage, die Pflegezeit bis sechs Monate und die Familienpflegezeit bis 24 Monate. Bei erfüllten Voraussetzungen besteht jeweils ein Rechtsanspruch, den Sie als Arbeitgeber gewähren müssen. Sie unterscheiden sich in Dauer, Voraussetzungen, Form der Freistellung und im finanziellen Ausgleich für die Beschäftigten.

Muss ich als Arbeitgeber den Pflegefall meiner Mitarbeitenden organisieren?

Nein, das Gesetz verpflichtet Sie nur zur Freistellung, zum Kündigungsschutz und zur Ermöglichung der Rückkehr. Die Organisation des Pflegefalls, etwa Pflegegrad-Antrag, Pflegedienstsuche oder Kurzzeitpflege, bleibt Sache der Beschäftigten. An dieser Stelle entlastet ein freiwilliger Pflege-Concierge Ihre Belegschaft und hält Mitarbeitende trotz Pflegefall arbeitsfähig.

Ab welcher Betriebsgröße gelten Pflegezeit und Familienpflegezeit?

Die Pflegezeit greift in Betrieben mit mehr als 15 Beschäftigten, die Familienpflegezeit in Betrieben mit mehr als 25 Beschäftigten. Die kurzzeitige Arbeitsverhinderung bis zehn Tage gilt dagegen in jedem Betrieb, unabhängig von der Anzahl der Beschäftigten. Auch kleine Betriebe können freiwillige Regelungen treffen, wenn kein gesetzlicher Anspruch besteht.

Was kostet ein Pflege-Concierge als Mitarbeiter-Benefit?

Pflegekompass Business startet bei 10 Euro pro Mitarbeitendem und Monat in der Basis, die Premium-Variante kostet 15 Euro. Eine betriebliche Pflege-Zusatzversicherung lässt sich optional als Baustein ergänzen. Die genaue Ausgestaltung, vom Leistungsumfang bis zur steuerlichen Behandlung, klären wir gemeinsam im kostenlosen Vorgespräch.

Ist der Pflege-Concierge eine gesetzliche Pflegeberatung?

Nein. Pflegekompass Business ist eine freiwillige Zusatzleistung des Arbeitgebers und keine gesetzliche Pflegeberatung nach SGB XI. Der Pflege-Concierge organisiert die praktischen Schritte rund um den Pflegefall, ergänzend zu den gesetzlichen Beratungsangeboten der Pflegekassen. Er tritt nicht an deren Stelle, sondern füllt die organisatorische Lücke, die diese offen lassen.

Sind die Kosten für den Pflege-Benefit steuerlich begünstigt?

Eine Begünstigung nach §3 Nr. 34a EStG kommt in Betracht. Die steuerliche Behandlung im Einzelfall ist allerdings mit dem Steuerberater zu prüfen, da sie von der konkreten Ausgestaltung der Leistung abhängt. Wir liefern Ihnen dafür die nötigen Unterlagen, sodass Ihr Steuerberater die Einordnung verlässlich vornehmen kann.

Sie überlegen, wie Sie Ihre pflegenden Mitarbeiter konkret entlasten?

Im kostenlosen Vorgespräch bekommen Sie ein Rechenbeispiel inklusive Preisen für Ihre Belegschaft. Unverbindlich, in 20 bis 30 Minuten.