Care-Benefits und Mitarbeiterbindung

Benefits, die im Fachkräftemangel wirklich wirken: Wie Sie pflegende Mitarbeiter entlasten und Leistungsträger halten.

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Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen betrieblicher Pflegeberatung und der kostenlosen Pflegeberatung der Kasse?

Die kostenlose Kassenberatung nach §7a SGB XI gibt eine kurze, standardisierte Auskunft und verweist weiter, kümmert sich aber nicht um die Umsetzung. Die Pflegekasse ist zudem Kostenträger und damit Partei. Eine betriebliche Pflegeberatung als Benefit ist dagegen eine unabhängige, persönliche Begleitung über den gesamten Verlauf: Sie füllt Anträge aus, sucht aktiv Pflegedienste und Plätze und bleibt am Fall, und zwar für die ganze Familie des Mitarbeiters. Sie ersetzt die gesetzliche Beratung nicht, sondern ergänzt sie.

Für wen gilt das Benefit, nur für den Mitarbeiter?

Nein. Das Benefit umfasst den Haushalt des Mitarbeiters und seine nahen Angehörigen, also Eltern, Schwiegereltern, Partner und Kinder. Das ist wichtig, weil der häufigste Pflegefall die Eltern oder Schwiegereltern betrifft und nicht den Mitarbeiter selbst.

Was kostet eine betriebliche Pflegeberatung als Benefit?

Das Basis-Paket beginnt bei rund 10 Euro pro Mitarbeiter und Monat und enthält den Pflege-Concierge sowie die Fallverwaltung für bis zu fünf Fälle pro Familie und Jahr. Das Premium-Paket kostet 15 Euro und ergänzt unter anderem das Entlassmanagement und die Priorisierung. Aktuelle Konditionen finden Sie auf der Preisseite.

Ist das Benefit für die Mitarbeiter steuerfrei?

Die Beratung und Vermittlung von Pflegeleistungen ist nach §3 Nr. 34a EStG der Höhe nach nicht gedeckelt und für den Mitarbeiter steuer- und sozialabgabenfrei. Ein separater Freibetrag von 600 Euro pro Jahr gilt nur für die kurzfristige Betreuung naher Angehöriger und betrifft die Service-Leistung des Concierge nicht. Da ein steuerfreier Euro voll beim Mitarbeiter ankommt, eine Gehaltserhöhung aber durch Abzüge schrumpft, wirkt der Aufwand netto deutlich stärker als die nominale Zahl. Die steuerliche Behandlung ist im Einzelfall mit dem Steuerberater zu prüfen.

Gehört eine Pflegeversicherung zum Benefit dazu?

Nein, der Kern ist die Service-Leistung des Pflege-Concierge. Eine betriebliche Pflege-Zusatzversicherung lässt sich optional als Zusatzbaustein hinzubuchen, ohne Gesundheitsprüfung. Sie ist eine finanzielle Absicherung und ersetzt niemals die gesetzliche Pflegeversicherung.

Wie schnell lässt sich das Benefit einführen?

Die Einführung umfasst vier Schritte: Bedarf im Vorgespräch klären, Paket wählen, intern kommunizieren und nutzen. Ab Start ist die Anlaufstelle erreichbar. Entscheidend für die Wirkung ist die interne Kommunikation, für die wir fertige Bausteine liefern.

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