Pflegende Mitarbeiter

Pflegende Angehörige im Unternehmen: das unterschätzte Risiko für den Mittelstand

Rund jeder zehnte Beschäftigte pflegt einen Angehörigen, meist unbemerkt. Wie aus einer privaten Belastung ein betriebliches Risiko wird und was Arbeitgeber konkret tun können.

Pflegekompass Business Redaktion 14 Min. LesezeitStand: 12. Juni 2026
Pflegende Angehörige im Unternehmen: erschöpfte Mitarbeiterin am Schreibtisch zwischen Beruf und Pflegeorganisation

Das Wichtigste vorab: Pflegende Angehörige im Unternehmen sind in fast jeder Belegschaft vertreten, bleiben für die Führung aber meist unsichtbar. Die alltägliche Folge ist nicht der spektakuläre Abgang, sondern die schleichende Abnutzung: Betroffene telefonieren und organisieren während der Arbeitszeit, sind gedanklich bei der Pflege, sorgen sich dauerhaft und verlieren an Konzentration und Präsenz. Eine frühe Organisation des Pflegefalls erhält Leistungsfähigkeit und Mitarbeiterbindung, wo bloße Beratung zu spät kommt.

  • Etwa 9 bis 10 Prozent der Erwerbstätigen in Deutschland pflegen parallel einen Angehörigen (Quelle: Barmer Pflegereport, Statistisches Bundesamt).
  • Die Belastung wirkt leise: Anrufe und Behördengänge im Job, gedankliche Abwesenheit, Erschöpfung und nachlassende Präsenz, im Extremfall am Ende eine reduzierte Stundenzahl.
  • Am teuersten ist nicht der Krankenstand, sondern die über Monate verlorene Leistung einer eingearbeiteten Fachkraft.
  • Ein arbeitgeberfinanzierter Pflege-Concierge organisiert den Pflegefall vollständig, statt nur Auskunft zu geben.

Die meisten Arbeitgeber im Mittelstand kennen ihre pflegenden Mitarbeiter nicht. Das liegt selten an Desinteresse. Betroffene verschweigen das Thema bewusst: aus Scham, aus Angst, als weniger belastbar zu gelten, oder weil ihnen schlicht die Zeit fehlt, darüber zu sprechen. Diese Unsichtbarkeit macht das Thema zum Risiko, denn was niemand benennt, lässt sich nicht steuern.

Den Ausschlag gibt in der Praxis eine Unterscheidung: zwischen einer Stelle, die berät, und einer, die organisiert. Verstanden als nüchterne Risikovorsorge für die eigene Personaldecke, ist das Thema weniger eine soziale Geste als eine betriebswirtschaftliche Frage.

Wie groß ist das Problem wirklich?

Größer, als die meisten Geschäftsführungen vermuten. In Deutschland werden laut Pflegestatistik des Statistischen Bundesamts rund 5 Millionen Menschen zu Hause versorgt, der überwiegende Teil davon durch Angehörige. Ein erheblicher Anteil dieser Pflegenden steht selbst voll im Berufsleben und verteilt sich über alle Branchen und Hierarchieebenen.

Übertragen auf eine Belegschaft heißt das: In einem Betrieb mit 200 Beschäftigten pflegen statistisch rund 18 bis 20 Personen aktuell einen Angehörigen. Diese Zahl ist der Normalfall, kein Ausreißer, und sie wächst mit dem demografischen Wandel weiter. Wie Sie das auf Ihre eigene Belegschaftsgröße hochrechnen, zeigt der Artikel wie viele Ihrer Mitarbeiter heimlich Angehörige pflegen im Detail.

Warum die Zahl unterschätzt wird

Pflege ist selten ein einmaliges Ereignis mit klarem Anfang. Sie beginnt oft mit kleinen Hilfen (Einkäufe, Arztbegleitung, Behördengänge) und steigert sich über Monate. Bis ein Mitarbeiter sich selbst als pflegenden Angehörigen begreift, ist die Belastung häufig schon hoch. Für die Personalplanung bedeutet das: Das Thema ist fast immer weiter fortgeschritten, als es nach außen wirkt.

Wer besonders betroffen ist

Statistisch übernehmen Frauen den größeren Teil der häuslichen Pflege, häufig im Alter zwischen 45 und 60 Jahren. Diese Gruppe ist im Betrieb oft besonders wertvoll: erfahren, eingearbeitet, in Schlüsselrollen. Hinzu kommt die sogenannte Sandwich-Generation, also Beschäftigte, die gleichzeitig Kinder und Eltern versorgen. Das Risiko trifft damit keine Randgruppe, sondern das produktive Herz der Belegschaft.

Die stille Abnutzung: wenn Mitarbeiter neben sich stehen

Pflegebedingte Belastung wirkt in Stufen, und sie wirkt vor allem im Alltag, nicht erst beim Abschied. Die frühen Stufen sehen aus wie normale Schwankungen und werden deshalb nicht als Muster erkannt. Der eigentliche Schaden entsteht in der Anwesenheit: Der Mitarbeiter ist da, aber nur halb bei der Sache.

Stufe 1: erste Doppelbelastung

Anfangs zeigt sich die Doppelbelastung in vereinzelten kurzfristigen Fehltagen und in Telefonaten während der Arbeitszeit (Termine mit Pflegekasse, Ärzten, Pflegediensten). Was wie eine vorübergehende Phase aussieht, ist häufig der Beginn einer dauerhaften Last, die im Job mitläuft.

Stufe 2: Anrufe und Organisation im Job

Pflege lässt sich nicht in die Freizeit verschieben, weil Behörden und Dienste nur tagsüber erreichbar sind. Also telefoniert der Mitarbeiter zwischen zwei Aufgaben mit der Pflegekasse, organisiert Termine und kümmert sich um Formulare, während er eigentlich arbeiten sollte. Diese geteilte Aufmerksamkeit kostet Leistung, ohne in einer Statistik aufzutauchen.

Stufe 3: Erschöpfung und ständige Sorge

Über Wochen nutzt sich der Mitarbeiter ab. Die ständige Sorge um den Angehörigen, Schlafmangel und der Organisationsdruck führen zu Erschöpfung. Er steht spürbar neben sich, ist gereizter oder stiller als sonst und braucht für gewohnte Aufgaben mehr Kraft.

Stufe 4: nachlassende Konzentration und Präsenz

In der Folge sinkt die Konzentration. Zusagen geraten in Vergessenheit, Aufgaben dauern länger, die gedankliche Präsenz lässt nach. Der Mitarbeiter ist anwesend, aber nicht voll leistungsfähig. Dieser Produktivitätsverlust bei Anwesenheit summiert sich über Monate und ist die alltägliche, eigentliche Folge der Pflegesituation.

Im Extremfall: Reduktion oder Abgang

Bleibt die Belastung dauerhaft ungelöst, kann am Ende eine reduzierte Stundenzahl oder ein Abgang stehen. Das ist ein möglicher Endpunkt im Extremfall, nicht der Normalverlauf. Welche Frühwarnzeichen ein solcher Schritt mit sich bringt und wie Führungskräfte das Gespräch suchen sollten, behandelt der Artikel wenn Leistungsträger leise reduzieren. Was ein Abgang im Einzelfall tatsächlich kostet, rechnet der Beitrag was ein pflegender Mitarbeiter wirklich kostet vor.

StufeSichtbares SymptomWirkung für den Arbeitgeber
1. Erste BelastungVereinzelte Fehltage, erste TelefonateBeginnende geteilte Aufmerksamkeit, kaum sichtbar
2. Anrufe und Organisation im JobTelefonate und Behördengänge in der ArbeitszeitLeistungsverlust bei Anwesenheit, nicht in der Statistik
3. Erschöpfung und SorgeMüdigkeit, gedankliche Abwesenheit, neben sich stehenAbnutzung, sinkende Belastbarkeit
4. Nachlassende PräsenzKonzentrationsverlust, vergessene ZusagenDauerhafter Produktivitätsverlust über Monate
Im Extremfall: ReduktionWechsel auf Teilzeit, selten AbgangKapazitätsverlust, im Einzelfall Wiederbeschaffung
Das Muster zählt, nicht der Einzelfall. Ein einzelner Fehltag ist normal. Eine sonst zuverlässige Person, die über Wochen müder, abgelenkter und weniger präsent wirkt, ist ein Signal. Wer erst spät hinsieht, hat die frühen Eingriffspunkte bereits verpasst.

Warum die Abnutzung so oft übersehen wird

Jede einzelne Stufe lässt sich plausibel anders erklären. Fehltage wirken wie normale Krankheit, die Müdigkeit wie eine vorübergehende Phase, der Konzentrationsverlust wie nachlassende Motivation. Erst in der Rückschau fügen sich die Punkte zu einer Linie. Deshalb braucht es ein bewusstes Hinsehen und ein Angebot, das früh ansetzt, solange der Mitarbeiter noch voll im Job steht.

Wenn die Pflege schlagartig beginnt

Nicht jeder Pflegefall steigert sich langsam. Häufig beginnt er von einem Tag auf den anderen: ein Schlaganfall der Mutter, ein Sturz des Vaters mit Oberschenkelhalsbruch, eine Krebsdiagnose beim Partner. In solchen Fällen steht der Mitarbeiter über Nacht vor einer Aufgabe, auf die ihn niemand vorbereitet hat, und das parallel zu seinem Job.

Die ersten Wochen sind dann besonders kritisch. Es muss ein Pflegegrad beantragt, das Entlassmanagement aus dem Krankenhaus organisiert, eine Anschlussversorgung gefunden und oft die Wohnung angepasst werden. In dieser Phase fällt der Mitarbeiter im Betrieb am stärksten aus, weil er tagsüber zwischen Klinik, Pflegekasse und Sanitätshaus telefonieren muss. Ein Pflege-Concierge übernimmt die Akutorganisation. Der Mitarbeiter bleibt emotional belastet, ist aber organisatorisch entlastet.

Der Unterschied in den ersten zwei Wochen

Ohne Unterstützung verbringt ein Betroffener in der Akutphase oft den größten Teil seiner Arbeitszeit mit Pflegeorganisation, sei es am Telefon, in Wartezimmern oder bei Behörden. Mit einem Care-Manager an seiner Seite verlagert sich diese Last auf eine spezialisierte Stelle. Der Mitarbeiter bleibt ansprechbar und arbeitsfähig und fällt nicht für Wochen faktisch aus.

Die Ausfallkosten-Logik: warum sich Vorbeugung rechnet

Die wirtschaftliche Frage lautet zuerst: Was kostet ein Mitarbeiter, der über Monate nur halb bei der Sache ist? Dieser Produktivitätsverlust bei Anwesenheit entsteht in jedem belasteten Pflegefall, nicht erst im Extremfall. Schon ein moderater, dauerhafter Leistungsrückgang summiert sich pro Person und Jahr zu einem spürbaren Betrag, weil er Tag für Tag mitläuft, ohne in einer Statistik aufzutauchen.

Erst am äußersten Ende steht die teuerste Variante: ein Abgang mit anschließender Neubesetzung. Die Kosten einer Nachbesetzung (Recruiting, Auswahl, Onboarding, geringere Produktivität in der Einarbeitungsphase) liegen je nach Position bei mehreren Monatsgehältern; branchenübliche Schätzungen reichen von einem halben bis zu mehr als einem Jahresgehalt für Fach- und Führungspositionen. Dieser Fall ist selten, aber teuer.

Dem steht ein Benefit gegenüber, das pro Mitarbeiter und Monat im niedrigen zweistelligen Eurobereich beginnt. Sein Wert liegt zuerst in der erhaltenen Leistungsfähigkeit und Präsenz im Alltag und erst zusätzlich darin, im Extremfall einen Abgang abzuwenden. Über die gesamte Belegschaft hinweg trägt es sich meist mehrfach: Die Kosten der erhaltenen Leistung liegen weit unter dem, was verlorene Präsenz und im Einzelfall eine Wiederbeschaffung kosten.

Die versteckten Posten

Zur reinen Wiederbeschaffung kommen Effekte, die selten in einer Tabelle auftauchen, aber real sind: Mehrarbeit und Frust im Team, das die Lücke auffängt, Verzögerungen bei Projekten, verlorenes Erfahrungswissen und im schlimmsten Fall ein Dominoeffekt, wenn überlastete Kollegen ebenfalls gehen. Eine Kalkulation, die nur die Stellenanzeige berücksichtigt, unterschätzt das Risiko systematisch.

Was können Arbeitgeber konkret tun?

Wirksame Maßnahmen setzen früh an, bevor die Eskalation läuft, und sie nehmen dem Mitarbeiter Arbeit ab, statt ihm nur Informationen zu geben. Drei Ansätze haben sich bewährt.

1. Das Thema enttabuisieren

Solange Pflege ein Privatthema bleibt, das im Betrieb verschwiegen wird, kommt jede Hilfe zu spät. Führungskräfte, die Pflege als normalen Teil eines Erwerbslebens behandeln, senken die Hemmschwelle, das Thema rechtzeitig anzusprechen. Eine klare, sichtbare Botschaft der Geschäftsführung wirkt hier mehr als jede einzelne Maßnahme.

2. Vereinbarkeit organisatorisch ermöglichen

Flexible Arbeitszeiten und mobiles Arbeiten helfen, treffen aber nicht das eigentliche Problem: Der Mitarbeiter muss die Pflege trotzdem selbst organisieren. Die rechtlichen Rahmen wie Pflegezeit und Familienpflegezeit sind ein Baustein, lösen den Organisationsaufwand aber nicht. Sie geben Zeit frei und verringern die Last nur wenig.

3. Die Organisation des Pflegefalls abnehmen

Am wirksamsten ist es, dem Mitarbeiter die gesamte Koordination rund um den Pflegefall abzunehmen. Das leistet ein Pflege-Concierge. Der Mitarbeiter bleibt arbeitsfähig, während eine spezialisierte Stelle den Pflegegrad-Antrag stellt, die Reha und Physiotherapie organisiert, den Pflegedienst sucht, die Kurzzeitpflege oder den Heimplatz koordiniert und die Hilfsmittel besorgt.

Beratung oder Organisation: der entscheidende Unterschied

Viele Verantwortliche denken bei Pflege an die kostenlose Beratung der Pflegekassen. Diese ist wichtig und gesetzlich verankert, sie erklärt dem Mitarbeiter aber nur, was er tun könnte. Die Arbeit bleibt bei ihm: Anträge ausfüllen, Termine koordinieren, telefonieren, vergleichen, nachhaken. Diese Arbeit drängt ihn aus dem Beruf.

Ein arbeitgeberfinanzierter Pflege-Concierge dreht das um. Er berät nicht nur, er übernimmt die Fallverwaltung: vom Pflegegrad-Antrag über die Reha- und Physio-Organisation, den Pflegedienst, die Kurzzeitpflege, den Heimplatz und die Hilfsmittel bis zum Entlassmanagement aus dem Krankenhaus. Abgedeckt ist dabei die ganze Familie des Mitarbeiters: er selbst, sein Haushalt und nahe Angehörige (Eltern, Schwiegereltern, Partner und Kinder).

Ein typischer Ablauf

Ruft ein Mitarbeiter an, weil sein Vater nach einem Sturz aus dem Krankenhaus entlassen werden soll, übernimmt der Care-Manager: Er organisiert das Entlassmanagement, stellt den Pflegegrad-Antrag, sucht einen Pflegedienst, klärt eine mögliche Kurzzeitpflege für die Übergangszeit und kümmert sich um Hilfsmittel wie Pflegebett oder Rollator. Der Mitarbeiter telefoniert nicht zwischen Stationszimmer, Pflegekasse und Sanitätshaus, sondern kann arbeiten, während die Organisation läuft.

Was alles organisiert wird

Der Umfang der Fallverwaltung geht weit über eine einzelne Auskunft hinaus. Im Kern übernimmt der Pflege-Concierge alles, was die Familie sonst mühsam selbst koordinieren müsste:

  • Pflegegrad-Antrag stellen, das Gutachten vorbereiten und bei Bedarf Widerspruch begleiten.
  • Reha und Physiotherapie organisieren und Termine koordinieren.
  • Ambulanten Pflegedienst suchen, vergleichen und beauftragen.
  • Kurzzeitpflege oder Verhinderungspflege für Übergangs- und Urlaubszeiten klären.
  • Bei dauerhaftem Bedarf einen Heimplatz suchen und den Übergang begleiten.
  • Hilfsmittel wie Pflegebett, Rollator oder Hausnotruf besorgen.
  • Das Entlassmanagement aus dem Krankenhaus übernehmen und die Anschlussversorgung sicherstellen.

Für den Mitarbeiter bedeutet das: Er hat einen festen Ansprechpartner, der den Überblick behält, und muss sich nicht selbst durch ein zersplittertes System aus Kassen, Diensten, Ärzten und Behörden kämpfen. Diese Bündelung an einer Stelle ist es, die ihn arbeitsfähig hält.

Warum die ganze Familie zählt

Ein häufiges Missverständnis: Pflege betreffe vor allem ältere Mitarbeiter, die selbst pflegebedürftig werden. Der häufigste Fall sieht anders aus. Ein Beschäftigter Mitte 40 oder 50 versorgt seine alternden Eltern. Deshalb deckt das Angebot bewusst die ganze Familie ab: den Mitarbeiter selbst, seinen Haushalt und nahe Angehörige, also Eltern, Schwiegereltern, Partner und Kinder. So greift es in den Konstellationen, die berufstätige Beschäftigte am stärksten belasten, und nicht nur im selteneren Fall der eigenen Pflegebedürftigkeit.

KriteriumKostenlose KassenberatungPflege-Concierge (Arbeitgeber-Benefit)
LeistungBerät und informiertOrganisiert und erledigt
AntragstellungErklärt den WegStellt den Antrag und begleitet ihn
KoordinationBeim MitarbeiterBeim Care-Manager
Abgedeckte PersonenDer VersicherteMitarbeiter, Haushalt, nahe Angehörige
Entlastung im JobGeringHoch: Mitarbeiter bleibt arbeitsfähig
Wichtig zur Einordnung: Ein Pflege-Concierge ersetzt nicht die gesetzliche Pflegeberatung nach Paragraf 7a SGB XI und auch nicht die gesetzliche Pflegeversicherung. Er organisiert zusätzlich das, was die Familie sonst selbst stemmen müsste. Eine optionale betriebliche Pflege-Zusatzversicherung kann als ergänzender Baustein hinzukommen, niemals als Ersatz gesetzlicher Leistungen.

Was kostet ein Pflege-Concierge und wie wird er besteuert?

Für den Arbeitgeber kommt ein steuerlicher Vorteil hinzu: Das Angebot ist nach Paragraf 3 Nr. 34a EStG bis zu einem Freibetrag steuerfrei gestaltbar (die steuerliche Behandlung ist im Einzelfall mit dem Steuerberater zu prüfen). Es beginnt bei rund 10 Euro pro Mitarbeiter und Monat in der Basisvariante, 15 Euro in der Premiumvariante; die Preise im Überblick zeigen, was die Varianten umfassen. Damit kaufen Sie kein weiteres Obstkorb-Benefit, sondern reduzierte Ausfallkosten und stärkere Mitarbeiterbindung.

Anders als eine Gehaltserhöhung, von der nach Steuern und Abgaben nur ein Teil ankommt, wirkt ein steuerfrei gestaltetes Benefit voll. Es ist zudem sichtbar und erzählbar: Mitarbeiter erleben im Ernstfall direkt, dass der Arbeitgeber sie nicht allein lässt. Diese Erfahrung bindet stärker als ein abstrakter Betrag auf der Abrechnung.

Hinzu kommt die optionale betriebliche Pflege-Zusatzversicherung als ergänzender Baustein. Sie kann die finanzielle Vorsorge der Mitarbeiter abrunden, ersetzt die gesetzliche Pflegeversicherung aber nie und ergänzt sie nur. Ob und in welcher Form sie sinnvoll ist, hängt von der Belegschaft und den Zielen des Unternehmens ab und lässt sich im Vorgespräch klären.

Wo das Benefit im rechtlichen Rahmen steht

Pflege und Beruf sind gesetzlich bereits flankiert: Das Pflegezeitgesetz und das Familienpflegezeitgesetz geben Beschäftigten Anspruch auf Freistellung oder reduzierte Arbeit, um Angehörige zu versorgen. Diese Instrumente sind wichtig, lösen aber ein anderes Problem als ein Pflege-Concierge. Sie schaffen Zeit, indem sie den Mitarbeiter ganz oder teilweise von der Arbeit befreien. Sie nehmen ihm die Organisationsarbeit jedoch nicht ab und sie kosten den Betrieb genau die Arbeitskraft, die er halten möchte.

Ein Pflege-Concierge setzt komplementär an: Er hält den Mitarbeiter in der Arbeit, indem er ihm die Last abnimmt, statt ihn freizustellen. Beide Wege ergänzen sich. Der gesetzliche Rahmen bleibt das Sicherheitsnetz, das Benefit die aktive Entlastung.

So führen Arbeitgeber das Benefit ein

Die Einführung ist bewusst niedrigschwellig gehalten. Der Arbeitgeber schließt das Angebot für die Belegschaft ab, die Mitarbeiter erhalten einen Zugang und können sich im Bedarfsfall direkt an den Pflege-Concierge wenden. Es braucht keine Vorab-Meldung, wer betroffen ist, und keine Offenlegung privater Details gegenüber der Personalabteilung. Das schützt die Vertraulichkeit und senkt die Hemmschwelle, das Angebot zu nutzen.

Gerade dieser vertrauliche Charakter ist entscheidend, weil viele Betroffene ihre Situation im Betrieb verschweigen. Ein Angebot, das ohne Antrag bei der Führungskraft funktioniert, erreicht auch die stille Mehrheit, die sich sonst nie melden würde. Wie groß diese Gruppe in Ihrer Belegschaft vermutlich ist, zeigt die Hochrechnung im Artikel wie viele Ihrer Mitarbeiter heimlich Angehörige pflegen.

Die wachsende Pflegelücke schließen

Der demografische Druck nimmt zu: Mehr Pflegebedürftige treffen auf weniger Erwerbstätige und einen angespannten Markt an professioneller Pflege. Diese Lücke zwischen Pflegebedarf und verfügbarer Versorgung wächst und sie landet zunehmend bei den Angehörigen, also bei Ihren Mitarbeitern. Unser Ansatz setzt genau dort an: Wir übernehmen die Organisation des Pflegefalls, die sonst an niemandem hängenbleibt außer der berufstätigen Familie. Für den Arbeitgeber ist das kein soziales Add-on, sondern Risikovorsorge für die eigene Personaldecke.

Wer früh handelt, verschafft sich zudem einen Vorteil im Wettbewerb um Fachkräfte. Ein glaubwürdiges Pflege-Benefit hebt einen Arbeitgeber von Wettbewerbern ab, die das Thema noch ignorieren, und spricht genau die erfahrene Altersgruppe an, die am Markt besonders schwer zu ersetzen ist.

Was das für Ihren Betrieb heißt

Pflegende Angehörige sind in fast jeder Belegschaft vertreten, bleiben aber unsichtbar. Die alltägliche Folge ist die schleichende Abnutzung: Anrufe und Organisation im Job, ständige Sorge, Erschöpfung und nachlassende Präsenz, während der Mitarbeiter neben sich steht. Eine reduzierte Stundenzahl oder ein Abgang ist nur ein möglicher Endpunkt im Extremfall. Weil schon der dauerhafte Leistungsverlust bei Anwesenheit teuer ist, rechnet sich frühe Entlastung. Den Ausschlag gibt der Unterschied zwischen Beratung und Organisation: Wer dem Mitarbeiter die gesamte Koordination des Pflegefalls abnimmt, erhält seine Leistungsfähigkeit und Präsenz. Ein arbeitgeberfinanzierter Pflege-Concierge leistet das, steuerlich begünstigt und für die ganze Familie.

Häufige Fragen

Wie viele Mitarbeiter pflegen typischerweise Angehörige?

Etwa 9 bis 10 Prozent der Erwerbstätigen pflegen parallel einen Angehörigen. In einem Betrieb mit 200 Beschäftigten sind das rund 18 bis 20 Personen. Da viele das Thema verschweigen, liegt die tatsächliche Zahl oft höher, als der Führung bekannt ist.

Was unterscheidet einen Pflege-Concierge von der kostenlosen Pflegeberatung?

Die kostenlose Kassenberatung informiert, was Angehörige tun könnten, lässt die Arbeit aber bei ihnen. Der Pflege-Concierge organisiert den Fall stattdessen selbst: Pflegegrad-Antrag, Reha, Pflegedienst, Kurzzeitpflege, Heimplatz und Hilfsmittel. Dem Mitarbeiter wird die Koordination abgenommen, und er bleibt arbeitsfähig.

Warum bemerken Arbeitgeber das Risiko oft zu spät?

Pflege beginnt meist mit kleinen Hilfen und steigert sich über Monate. Betroffene verschweigen die Belastung aus Scham oder Zeitnot. Sichtbar wird sie zunächst nur indirekt: durch Telefonate in der Arbeitszeit, Erschöpfung und nachlassende Präsenz. Diese Abnutzung wirkt lange unauffällig, während die Leistung Tag für Tag leidet, und fällt der Führung oft erst spät als Muster auf.

Was kostet ein arbeitgeberfinanzierter Pflege-Concierge?

Das Angebot beginnt bei rund 10 Euro pro Mitarbeiter und Monat in der Basisvariante und 15 Euro in der Premiumvariante. Eine optionale betriebliche Pflege-Zusatzversicherung kann als Baustein ergänzt werden. Verglichen mit den Kosten einer Nachbesetzung ist das ein geringer Einsatz.

Ist das Benefit steuerlich begünstigt?

Ja, nach Paragraf 3 Nr. 34a EStG lassen sich solche Leistungen bis zu einem Freibetrag steuerfrei gestalten. Die konkrete steuerliche Behandlung ist im Einzelfall mit dem Steuerberater zu prüfen, da sie von der Ausgestaltung und der individuellen Situation des Unternehmens abhängt.

Ersetzt das Angebot die gesetzliche Pflegeversicherung?

Nein. Der Pflege-Concierge organisiert die Versorgung, ersetzt aber weder die gesetzliche Pflegeversicherung noch die gesetzliche Pflegeberatung nach Paragraf 7a SGB XI. Er kommt zusätzlich obendrauf. Eine betriebliche Pflege-Zusatzversicherung ist ebenfalls nur ein optionaler Ergänzungsbaustein und nie ein Ersatz gesetzlicher Leistungen, sondern eine Aufstockung der ohnehin bestehenden Absicherung.

Welche Angehörigen sind abgedeckt?

Abgedeckt ist die ganze Familie des Mitarbeiters: er selbst, sein Haushalt und nahe Angehörige, also Eltern, Schwiegereltern, Partner und Kinder. Damit greift das Angebot in den Konstellationen, die berufstätige Beschäftigte am häufigsten belasten, etwa die Pflege der eigenen Eltern.

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